Eine Klage des inzwischen verstorbenen rechtsextremen französischen Politikers Jean-Marie Le Pen gegen Rückforderungen des Europaparlaments in sechsstelliger Höhe ist vor dem EuG gescheitert. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Parlaments, wie es am Mittwoch in Luxemburg mitteilte (Urteil vom 16.07.2025 – T-480/24). Nach dem Tod von Le Pen im Januar hatten seine drei Töchter, darunter die bekannte Politikerin Marine Le Pen, den Prozess der Mitteilung zufolge als seine Erbinnen fortgesetzt.
Die Entscheidung des EuG ist nicht rechtskräftig und kann noch in nächster Instanz vor dem EuGH überprüft werden.
EU-Geld ausgegeben für 129 Flaschen Wein
Die Parlamentsverwaltung hatte im vergangenen Juli von dem einstigen Europaabgeordneten Beträge in Höhe von 303.200,99 Euro zurückgefordert. Jean-Marie Le Pen saß von 1984 bis 2019 im Parlament.
Laut französischen Medienberichten hatte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) festgestellt, dass Le Pen sich unter anderem Kosten hatte erstatten lassen für Newsletter, Stifte, Visitenkarten, Krawatten, Regenschirme, Küchenwaagen, Tischuhren, vernetzte Armbänder, Virtual-Reality-Brillen oder auch für 129 Flaschen Wein – zu Unrecht, so lautet ein Beschluss der Parlamentsverwaltung. Konkret ging es um die Jahre 2009 bis 2018.
In der vor seinem Tod erhobenen Klage beanstandete Le Pen, dass die Rückforderung gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verstoße sowie das Recht auf ein faires Verfahren verletze. Dem erteilte das Gericht eine Absage.
Finanzieller Druck für Marine Le Pen
Das jetzige Urteil reiht sich in eine ganze Reihe von Verfahren und Entscheidungen gegen Jean-Marie Le Pen und seine Tochter Marine ein. Der Gründer der rechtsextremen Front National (jetzt Rassemblement National, RN) scheiterte schon 2018 mit einer Klage vor dem Gericht wegen einer Rückforderung von 320.000 Euro. Von der RN-Politikerin Marine Le Pen bekam das EU-Parlament 300.000 Euro zurück, und laut Bericht des französischen Mediums Mediapart läuft ein weiteres Rückforderungsverfahren über 181.000 Euro.
Zudem hatte ein Pariser Strafgericht Ende März Marine Le Pen, ihre Partei und weitere Parteiverantwortliche wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt und eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Die Politikerin hat dagegen Berufung eingelegt.