Kurz vor der Europawahl in Frankreich hat die Rechtspopulistin Marine Le Pen vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage erlitten. Sie muss 300.000 Euro zu Unrecht bezogener Gelder an das Europaparlament zurückzahlen. Der EuGH habe Le Pens Einspruch endgültig zurückgewiesen, bestätigte Gerichtssprecher Hartmut Ost am 24.05.2019 (Rechtssache C-525/18 P).
Europaparament verlangt Geld zurück
Das Europaparlament verlangt das für eine Assistenz gedachte Geld zurück, weil die damit bezahlte Mitarbeiterin nicht im Parlament, sondern für Le Pens Partei gearbeitet habe. Das EuG hatte 2018 entschieden, Le Pen habe nicht nachweisen können, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig oder überhaupt dort anwesend war.
Le Pen vermutet Kampagne politischer Gegner
Die EuG-Entscheidung hatte Le Pen angefochten. Die Vorwürfe seien falsch und eine Kampagne ihrer politischen Gegner. Vor dem EuGH scheiterte sie jedoch. Der Beschluss erging nach Osts Worten am 21.05.2019 und wurde zunächst nicht veröffentlicht, sondern nur den Beteiligten zugestellt.
Le Pen ist Chefin der französischen Partei Rassemblement National - früher Front National - und war bis 2017 Europaabgeordnete. Vor dem Europawahltag in Frankreich am 26.05.2019 liegt ihre Partei in Umfragen knapp vor der LREM von Präsident Emmanuel Macron.
Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2019 (dpa).
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