EuGH: Ma­ri­ne Le Pen muss 300.000 Euro zu­rück­zah­len

Kurz vor der Eu­ro­pa­wahl in Frank­reich hat die Rechts­po­pu­lis­tin Ma­ri­ne Le Pen vor dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof eine Nie­der­la­ge er­lit­ten. Sie muss 300.000 Euro zu Un­recht be­zo­ge­ner Gel­der an das Eu­ro­pa­par­la­ment zu­rück­zah­len. Der EuGH habe Le Pens Ein­spruch end­gül­tig zu­rück­ge­wie­sen, be­stä­tig­te Ge­richts­spre­cher Hart­mut Ost am 24.05.2019 (Rechts­sa­che C-525/18 P).

Eu­ro­pa­pa­ra­ment ver­langt Geld zu­rück

Das Eu­ro­pa­par­la­ment ver­langt das für eine As­sis­tenz ge­dach­te Geld zu­rück, weil die damit be­zahl­te Mit­ar­bei­te­rin nicht im Par­la­ment, son­dern für Le Pens Par­tei ge­ar­bei­tet habe. Das EuG hatte 2018 ent­schie­den, Le Pen habe nicht nach­wei­sen kön­nen, dass ihre Mit­ar­bei­te­rin von 2010 bis 2016 tat­säch­lich im Par­la­ment tätig oder über­haupt dort an­we­send war.

Le Pen ver­mu­tet Kam­pa­gne po­li­ti­scher Geg­ner

Die EuG-Ent­schei­dung hatte Le Pen an­ge­foch­ten. Die Vor­wür­fe seien falsch und eine Kam­pa­gne ihrer po­li­ti­schen Geg­ner. Vor dem EuGH schei­ter­te sie je­doch. Der Be­schluss er­ging nach Osts Wor­ten am 21.05.2019 und wurde zu­nächst nicht ver­öf­fent­licht, son­dern nur den Be­tei­lig­ten zu­ge­stellt. Le Pen ist Che­fin der fran­zö­si­schen Par­tei Ras­sem­ble­ment Na­tio­nal - frü­her Front Na­tio­nal - und war bis 2017 Eu­ro­pa­ab­ge­ord­ne­te. Vor dem Eu­ro­pa­wahl­tag in Frank­reich am 26.05.2019 liegt ihre Par­tei in Um­fra­gen knapp vor der LREM von Prä­si­dent Em­ma­nu­el Ma­cron.

Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2019 (dpa).

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