Rechtsextreme Abgeordnete müssen Hunderttausende von Euro an EU-Parlament zurückzahlen

Die rechtsextremen Abgeordneten Jean-Marie Le Pen und Bruno Gollnisch sind vor dem EU-Gericht mit Klagen gegen hohe Rückforderungen des Europaparlaments gescheitert. Dies teilte das Gericht am 07.03.2018 in Luxemburg mit. Beide Europaabgeordnete sollen Hunderttausende von Euro an das Parlament zurückzahlen. Das Geld soll zu Unrecht an Mitarbeiter der Abgeordneten geflossen sein, die nicht gemäß den Regeln als parlamentarische Assistenten gearbeitet haben sollen.

Le Pen soll 320.000 Euro zurückzahlen

Gegen das Urteil erster Instanz sind binnen zwei Monaten Rechtsmittel möglich. Le Pen, Gründer der rechtsextremen Front National in Frankreich und Vater der einstigen Präsidentschaftsbewerberin Marine Le Pen, sitzt seit 1984 im Europaparlament. Dieses forderte 2016 wegen regelwidriger Beschäftigung von Mitarbeitern 320.000 Euro zurück. Dagegen wehrte er sich vor Gericht, ebenso wie sein Landsmann Gollnisch, der aus ähnlichen Gründen rund 276.000 Euro zurückzahlen soll.

Abgeordnete müssen Geldausgaben für Assistenten belegen

Das EU-Gericht gab der Parlamentsverwaltung recht. Es obliege den Abgeordneten nachzuweisen, dass das Geld zur Deckung tatsächlicher Ausgaben für die Beschäftigung von Assistenten ausgegeben worden sei. Das hätten sie nicht getan. Diskriminierend seien die rechtsextremen Abgeordneten nicht behandelt worden.

Front National immer wieder unter Verdacht

Marine Le Pen hatte 2017 ähnliche Schwierigkeiten. Von ihr verlangte die Parlamentsverwaltung gut 298.000 Euro zurück. Die Front National wurde immer wieder verdächtigt, EU-Geld für Assistenten von Europaabgeordneten bezogen zu haben, obwohl diese anscheinend für die Partei in Frankreich arbeiteten. Vater Le Pen wurde 2015 nach einem politischen Bruch mit seiner Tochter aus der Front National ausgeschlossen.

Redaktion beck-aktuell, 8. März 2018 (dpa).

Mehr zum Thema