"Slapp"-Klagen: EU-Parlament beschließt besseren Schutz von Journalisten

Das Europäische Parlament will Journalisten, Aktivisten und Wissenschaftler sowie ihre Organisationen länderübergreifend besser vor Klagen schützen, die sie einschüchtern sollen. Mit deutlicher Mehrheit gaben die Abgeordneten am Dienstag grünes Licht für neue Regeln zum Schutz gegen sogenannte Slapp-Klagen.

Die Kurzform "Slapp" steht im Englischen für "Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung". Diese zielen darauf ab, Menschen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern, durch langwierige Verfahren finanziell und anderweitig unter Druck zu setzen, einzuschüchtern oder mundtot zu machen. Ein bekanntes Slapp-Opfer ist die ermordete Journalistin Daphne Caruana Galizia aus Malta. Nach Angaben der EU-Kommission liefen gegen sie 47 Klagen. Von der Kommission kam im April 2022 der Vorschlag für eine Slapp-Richtlinie.

Die neuen Regeln sollen Einzelpersonen und Organisationen, die sich mit Themen von öffentlichem Interesse beschäftigen – etwa den Grundrechten, Korruptionsvorwürfen, dem Schutz der Demokratie oder dem Kampf gegen Desinformation – vor unbegründeten und missbräuchlichen Klagen schützen. Der Schutz soll für alle länderübergreifenden Fälle gelten, außer wenn der Beklagte und der Kläger aus demselben EU-Staat kommen wie das Gericht oder der Fall nur in einem Mitgliedstaat relevant ist. Parlament und Rat hatten bereits im November eine entsprechende Einigung erzielt.

Finanzielle Schutzmechanismen und zentrale Anlaufstelle

Um sicherzustellen, dass Opfer besser geschützt werden, setzte das Parlament zwei Schutzmechanismen durch: Die frühzeitige Abweisung unbegründeter Klagen und die Möglichkeit, vom Kläger zu verlangen, dass er die geschätzten Verfahrenskosten trägt – einschließlich der Kosten für die Rechtsvertretung des Beklagten – und Schadensersatz zahlt. Beantragt der Beklagte die vorzeitige Einstellung eines Verfahrens, muss der Kläger nachweisen, dass es gute Gründe für dessen Fortsetzung gibt. Das Gericht kann Klägern, bei denen es sich häufig um Politiker, Unternehmen oder Lobbygruppen handelt, auch andere Strafen auferlegen. Zum Beispiel kann es sie dazu verpflichten, eine Entschädigung für den entstandenen Schaden zu zahlen.

Zudem sollen die neuen Regeln verhindern, dass Kläger den Gerichtsstand wählen, der die besten Erfolgsaussichten bietet. Daher werden Urteile, die in Drittstaaten auf der Grundlage unbegründeter oder missbräuchlicher Gerichtsverfahren gegen Einzelpersonen oder Einrichtungen aus der EU gefällt werden, nicht anerkannt.

Des weiteren müssen die Mitgliedstaaten künftig dafür sorgen, dass mögliche Opfer von missbräuchlichen Klagen an einer einzigen zentralen Stelle sämtliche Informationen über Verfahrensgarantien und Rechtsbehelfe erhalten – darunter auch über Rechtsbeistand, Prozesskostenhilfe und psychologische Unterstützung. Auch müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass in grenzüberschreitenden Zivilverfahren Prozesskostenhilfe gewährt wird. Zudem müssen sie alle endgültigen Urteile zu strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung ("SLAPP-Klagen") veröffentlichen und ausführliche Daten darüber sammeln.

Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Redaktion beck-aktuell, gk, 28. Februar 2024.