EU-Gesetzgeber einigen sich auf Regeln gegen missbräuchliche Klagen gegen Journalisten

Journalisten und Aktivisten sollen in der EU künftig besser gegen Klagen geschützt werden, die sie in ihrer Arbeit behindern. Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich auf strengere Regeln gegen sogenannte Slapp-Klagen.

Die Kurzform Slapp steht im Englischen für "Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung". Diese zielen darauf ab, Menschen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern, durch langwierige Verfahren finanziell und anderweitig unter Druck zu setzen, einzuschüchtern oder mundtot zu machen.

Den geplanten Regeln zufolge könnten Betroffene künftig entschädigt werden, wie das EU-Parlament mitteilte. Außerdem können Gerichte gebeten werden, Klagen frühzeitig abzuweisen, wenn sie offensichtlich unbegründet sind. Richterinnen und Richter können demnach abschreckende Strafen gegen Kläger wie etwa Lobbygruppen, Unternehmen oder Politiker verhängen. Die EU-Staaten sollen außerdem Anlaufstellen für Opfer von solchen missbräuchlichen Klagen einrichten.

Ein bekannte Slapp-Betroffene ist die ermordete Journalistin Daphne Caruana Galizia aus Malta. Sie hatte 2017 zu Korruption im Zusammenhang mit einem Vertrag für ein Kraftwerk und Verbindungen in die höchste Ebene der Politik recherchiert. Nach Angaben der EU-Kommission liefen gegen sie zum Zeitpunkt ihrer Ermordung 43 Klagen. 

Auch Deutschland von Slapp betroffen

In Deutschland sorgt derweil ein Verfahren für Aufsehen, in dem es um ein Buch geht, das zwei russische Dissidenten verfasst haben. Das Landgericht Hamburg hatte die Verbreitung des Werkes mit dem Titel "The Compatriots" (Untertitel: The Brutal and Chaotic History of Russia’s Exiles, Émigrés and Agents Abroad) auf Antrag eines in Berlin ansässigen russischen Finanzmagnaten vorläufig gestoppt. Dieser wird im Buch als russischer Agent bezeichnet.

Über die Entscheidung berichtete unter anderem "The Guardian". Interessengruppen halten den Antrag für Slapp. Der Verlag, in dem das Buch erschienen ist, hat Widerspruch gegen die Entscheidung des LG eingelegt, über den dieses am 8. Dezember entscheiden will.

Redaktion beck-aktuell, bw, 30. November 2023 (ergänzt durch Material der dpa).