Geändert werden soll Art. 3 der Charta. Jeder soll das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, umfassenden und allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit sowie entsprechende Rechte haben. Die Resolution verurteilt zudem Rückschritte wie beispielsweise das nahezu vollständige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Polen.
Außerdem appellierten die Abgeordneten an die EU-Staaten, Abtreibung in Übereinstimmung mit den WHO-Richtlinien von 2022 vollständig zu entkriminalisieren und Hindernisse für sichere und legale Abtreibungen zu beseitigen. Insbesondere richteten sie einen dringenden Appell an Polen und Malta, ihre einschränkenden Gesetze aufzuheben. Frankreich dagegen hatte Anfang März als erstes EU-Land das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert.
In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen – geregelt wird das im § 218 StGB. Nicht strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung erfolgt. Vor dem Hintergrund einer erwarteten Experten-Empfehlung an die Bundesregierung gibt es derzeit auch in Deutschland viele Forderungen, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Bereits angeschafft ist in Deutschland das zuvor in § 219a StGB enthaltene Werbeverbot für Abtreibungen.
Obwohl die Resolution die Mitgliedstaaten zu nichts verpflichtet, unterstreicht sie die zunehmende Besorgnis über das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Die Gesundheitsversorgung wird national geregelt. Eine Änderung der EU-Charta der Grundrechte, um die Abtreibung einzuschließen, würde die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordern.