Abtreibung nach Vergewaltigung oder Inzest bleibt verboten
Für eine Abtreibung muss eine Frau der verabschiedeten Reform zufolge entweder aufgrund einer Schwangerschaftskomplikation unmittelbar vom Tod bedroht sein oder drei Experten müssen bestätigen, dass die Komplikation ihre Gesundheit in "ernste Gefahr bringt, die zum Tod führen kann". Sie müssen final einem Eingriff in einer dafür zugelassenen Klinik zustimmen. Die Abtreibung bleibt allerdings in allen anderen Fällen, einschließlich Vergewaltigung, Inzest oder schwersten Erkrankungen des Fötus, weiterhin illegal.
Kritik: Lockerungen ändern Status quo kaum
Das zuvor gültige Pauschalverbot in dem kleinsten EU-Staat war eines der striktesten Anti-Abtreibungs-Gesetze der Welt. Ärzte führten zwar Schwangerschaftsabbrüche durch, wenn das Leben der Frau in Gefahr war – streng genommen machten sich die Mediziner und die Schwangeren damit aber strafbar. Ihnen drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Trotz des strengen Verbots beendeten jedes Jahr Hunderte Frauen in Malta die Schwangerschaft. Sie suchten dafür entweder Abtreibungskliniken im Ausland auf oder nahmen illegal online bestellte Abtreibungspillen ein. Abtreibungsbefürworter kritisierten, die Änderungen änderten kaum etwas am Status quo. Aber auch von Abtreibungsgegnern kam Kritik.