Streit um "Keinohrhasen" beendet: Drehbuchautorin zieht Klage zurück

Jahrelang stritt die Drehbuchautorin Anika Decker um eine höhere Beteiligung an Einnahmen aus den Filmen "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken". Ihre Ansprüche hatte das LG Berlin als verjährt betrachtet. Nun hat sie ihre Berufung zurückgenommen.

Wie eine Sprecherin des KG bestätigt, ist der Rechtsstreit zwischen Drehbuchautorin Anika Decker und der Produktionsfirma Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros. beendet. Decker hat ihre Berufung gegen ein Urteil des LG Berlin aus dem Jahr 2023 zurückgenommen. Es ist damit rechtskräftig.

Die Drehbuchautorin hatte jahrelang für eine höhere Beteiligung gekämpft. Sie verlangte laut Gericht ursprünglich mehr als zwei Millionen Euro, nach sie die Produktionsfirma im Rahmen einer Stufenklage zunächst erfolgreich auf Auskunft über die Verwertungserträge der beiden Kinofilme verklagt hatte.

Das LG hatte Decker grundsätzlich eine deutlich höhere Beteiligung an den Millionenerträgen der Kinohits zugesprochen - aber einen Großteil ihrer Ansprüche als verjährt betrachtet. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, dass Decker Kenntnis vom Kinoerfolg beider Filme hatte und insofern davon habe ausgehen müssen, dass auch die nachfolgenden Verwertungsformen via DVD oder Pay-TV weit überdurchschnittliche Erlöse erzielen würden. Ansprüche nach § 32a UrhG - auf den sich Decker stütze - verjährten innerhalb der Regelverjährungsfrist von drei Jahren. Statt den ursprünglich erhofften Millionen bekam sie nur 180.000 Euro.

Redaktion beck-aktuell, dd, 18. März 2025 (dpa).

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