Die EU-Kommission machte bisher 22 Dienste von sechs Unternehmen als sogenannte "Gatekeeper" (Torwächter) aus, für die die neuen Vorgaben gelten. Betroffen sind – wenig überraschend – die amerikanischen Tech-Giganten Apple, Amazon, Microsoft, die Google-Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta. Daneben kam die Video-App TikTok des ursprünglich aus China stammenden Konzerns Bytedance auf die Liste.
Zu den Vorgaben gehört unter anderem, dass die "Gatekeeper" eigene Dienste nicht gegenüber Angeboten von Konkurrenten bevorzugen dürfen. In der Websuche von Google werden deshalb Informationen aus spezialisierten Suchmaschinen anderer Firmen künftig ausführlicher dargestellt. Auch ist untersagt, Daten aus verschiedenen Diensten zu verknüpfen.
Apple muss erstmals zulassen, dass auf dem iPhone Apps aus anderen Marktplätzen als dem hauseigenen Download-Store geladen werden können. Beim Facebook-Konzern müssen die Chat-Dienste WhatsApp und Messenger Voraussetzungen für die Integration konkurrierender Messaging-Dienste schaffen. Doch Rivalen wie Signal und Threema zeigen wenig Interesse daran und verweisen auf ihre eigenen Datenschutz-Standards.
Gerichte könnten über mögliche Strafen entscheiden
Bei Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) drohen Strafen von bis zu 10% des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20% im Fall wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.
Eine spannende Frage ist, ob die EU-Kommission die Umsetzung der DMA-Vorgaben bei Apple akzeptieren wird. Einige Unternehmen wie Spotify werfen dem iPhone-Konzern vor, die Konditionen beim Laden von Apps aus anderen Stores so gestaltet zu haben, dass dies für viele Entwickler nicht tragbar sei – und sie lieber im bisherigen Modell bleiben würden. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte bisher nur, dass die Kommission die Umsetzung der DMA-Vorgaben mit Priorität prüfen werde. Dem Finanzdienst Bloomberg sagte sie zugleich, die DMA-Lösungen großer Tech-Konzerne sollten nicht "unattraktiv" für deren Kunden und Nutzer sein.