EU-Regeln für digitale Märkte in Kraft getreten

Gestern ist das EU-Gesetz über digitale Märkte, der Digital Markets Act (DMA), in Kraft getreten. Darüber hat die Europäische Kommission informiert. Die neue Verordnung soll unlauteren Praktiken von Unternehmen, die als Gatekeeper in digitalen Märkten fungieren, ein Ende setzen und für faire und offene digitale Märkte sorgen. In sechs Monaten, ab dem 02.05.2023, soll die Neuregelung Anwendung finden.

Verpflichtungen für Gatekeeper werden festgelegt

Wie die Kommission am Montag mitteilte, enthält das Gesetz über digitale Märkte eine Reihe eng definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als "Gatekeeper". Dabei handele es sich um digitale Plattformen, die als wichtige Brücke zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern wirken und aufgrund dieser Stellung die Macht haben, als privater Akteur die Regeln festzulegen und den Marktzugang in der digitalen Wirtschaft zu kanalisieren. Um etwaige Probleme anzugehen, werde das Gesetz über digitale Märkte eine Reihe von Verpflichtungen festlegen, die solche Gatekeeper einhalten müssen, und ihnen bestimmte Verhaltensweisen untersagen.

Betreiber "zentraler Plattformdienste" betroffen

Dazu zählen nach Angaben der Kommission Unternehmen, die einen oder mehrere der im Gesetz über digitale Märkte aufgeführten "zentralen Plattformdienste" betreiben, wenn sie die nachstehend beschriebenen Anforderungen erfüllen. Betroffen seien folgende Dienstleistungen: Online-Vermittlungsdienste wie solche zum Herunterladen von Computer- oder Handyprogrammen, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke, bestimmte Kommunikationsdienste, Video-Sharing-Plattform-Dienste, virtuelle Assistenten, Webbrowser, Cloud-Computing-Dienste, Betriebssysteme, Online-Marktplätze und Online-Werbedienste.

Drei Hauptkriterien

Es gebe drei Hauptkriterien, aufgrund derer ein Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über digitale Märkte gelange. Das erste Kriterium sei die binnenmarktrelevante Größe, das vorliege, wenn ein Unternehmen einen bestimmten jährlichen Mindestumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erzielt und einen zentralen Plattformdienst in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten anbietet. Das zweite Kriterium sei die Kontrolle über ein wichtiges Zugangstor als Brücke zwischen gewerblichen und Endnutzern. Dies sei erfüllt, wenn das Unternehmen einen zentralen Plattformdienst bereitstellt, der mindestens 45 Millionen in der Union niedergelassene oder aufhältige monatlich aktive Endnutzer und mindestens 10.000 in der Union niedergelassene jährlich aktive gewerbliche Nutzer hat. Das dritte Kriterium, die gefestigte und dauerhafte Position sei erfüllt, wenn die vorstehend genannten Nutzerzahlen in den drei vorhergehenden Geschäftsjahren erreicht wurden.

Liste von Verpflichtungen und Verboten

Das neue Gesetz über digitale Märkte enthält nach Mitteilung der Kommission eine Liste von Verpflichtungen und Verboten, die die Gatekeeper in ihrem täglichen Betrieb einhalten müssen, damit faire und offene digitale Märkte gewährleistet sind. Diese Verpflichtungen würden dazu beitragen, dass Unternehmen auf Märkten als Wettbewerber tätig werden und dort die Gatekeeper auf der Grundlage der Vorzüge ihrer Produkte und Dienstleistungen herausfordern und ihnen ihre Position streitig machen können, wodurch ihnen mehr Spielraum für Innovationen geboten werde. Wenn ein Gatekeeper beispielsweise seine eigenen Waren oder Dienstleistungen begünstige oder gewerbliche Nutzer seiner Dienste daran hindere, Verbraucher zu erreichen, könne das Wettbewerb verhindern und zu weniger Innovation, geringerer Qualität und höheren Preisen führen. Wenn also ein solcher Gatekeeper unlautere Praktiken anwende, indem er beispielsweise unfaire Bedingungen für den Zugang zu seinem Store für Softwareanwendungen festlegt oder das Installieren von Anwendungen aus anderen Quellen verhindert, müssten die Verbraucher in der Regel mehr bezahlen oder würden sogar ganz der Vorteile beraubt, die alternative Dienste möglicherweise mit sich bringen würden.

Erreichen der Schwellenwerte innerhalb von zwei Monaten mitzuteilen

Mit seinem Inkrafttreten werde das Gesetz über digitale Märkte in seine entscheidende Umsetzungsphase eintreten, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Ab dem 02.05.2023 soll es Anwendung finden. Ab dann müssten es potentielle Gatekeeper innerhalb von zwei Monaten und spätestens bis zum 03.07.2023 der Kommission mitteilen, wenn ihre zentralen Plattformdienste die im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Schwellenwerte erreichen.

Nach Benennung als Gatekeeper sechs Monate Zeit

Sobald die Kommission die vollständige Mitteilung erhalten hat, müsse sie binnen 45 Arbeitstagen prüfen, ob das betreffende Unternehmen die Kriterien erfüllt, und sie als Gatekeeper benennen (der späteste Termin dafür wäre der 06.09.2023). Nach ihrer Benennung hätten Gatekeeper sechs Monate Zeit, um die Anforderungen des Gesetzes über digitale Märkte zu erfüllen. Diese Frist laufe spätestens am 06.03.2024 ab.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2022.