Apple lässt in der EU andere App-Stores auf dem iPhone zu

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt große Digitalkonzerne dazu, ihre abgeschotteten Systeme für Drittanbieter zu öffnen. So muss Apple nun auf dem iPhone auch alternative App-Stores zulassen. Der Konzern gibt die Kontrolle aber nicht vollständig auf.

Apple wird in der Europäischen Union künftig auch die Installation von Apps aus Marktplätzen anderer Anbieter auf dem iPhone zulassen. Zudem erlaubt der Konzern konkurrierende Bezahlmethoden und alternative Technologien für Webbrowser, die bislang unter Verweis auf angebliche Sicherheitsrisiken nicht gestattet waren. Die Spielefirma Epic will die neuen Möglichkeiten nutzen, um ihr vor mehr als drei Jahren verbanntes Spiel "Fortnite" wieder aufs iPhone zurückzubringen.

Apple reagiert mit den Änderungen auf rechtliche Vorgaben durch den DMA. Danach müssen große und dominante Anbieter, sogenannte Gatekeeper, App-Stores anderer Anbieter zulassen. Bisher konnte man auf iPhones nur Apps von der hauseigenen Download-Plattform des Konzerns laden.

Apple behält allerdings auch künftig teilweise die Kontrolle über die Installation von Anwendungen, selbst wenn diese außerhalb des eigenen App Stores stattfindet. Die Apps können nicht wie beim Google-System Android einfach mit dem Browser heruntergeladen und auf eigenes Risiko installiert werden. Vielmehr müssen die Kunden dafür "beglaubigte" Marktplätze verwenden. Das sind iPhone-Anwendungen, die mit dem Segen von Apple wiederum andere Apps installieren dürfen.

Apple-Manager sieht höheres Risiko für Nutzer

Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur verwies Apple-Topmanager Phil Schiller auf die Risiken, die mit einer direkten Installation verbunden seien. "Wenn jede beliebige Webseite Apps auf das Gerät herunterladen kann, stellt dies eine große Gefahr für die Sicherheit und den Datenschutz der Nutzer dar", sagte Schiller. Mit dem Beglaubigungsprozess erfülle man die Anforderungen des DMA, insgesamt seien Nutzer in Europa nun aber einem höheren Risiko ausgesetzt als Anwender außerhalb der EU. Mit der verkündeten Umsetzung ist Apple künftig in der Lage, auch bei alternativen Marktplätzen sämtliche Apps auf Schadsoftware und andere Sicherheitsbedrohungen automatisiert zu überprüfen. Nicht gecheckt werden dagegen die mit den Apps verbundenen Geschäftspraktiken oder die dort gezeigten Inhalte.

Der Spieleentwickler Epic, der mit Apple im Clinch liegt, kündigte gleich nach Bekanntgabe der neuen Regeln einen eigenen App-Store für das iPhone für dieses Jahr an. "Fortnite" kann seit über drei Jahren nicht auf iPhones geladen werden. Apple hatte das Spiel im August 2020 aus seinem App Store entfernt, nachdem Epic mit einem Trick die Abgabe von 30% beim Kauf digitaler Inhalte umgehen wollte. Epic zog gegen den Rauswurf vor Gericht, verlor aber. Außerhalb der EU muss Apple "Fortnite" weiterhin nicht in den App Store lassen.

Epic-Chef Tim Sweeney warf Apple zugleich vor, mit der geplanten Umsetzung des DMA den Wettbewerb zu untergraben. Er verwies unter anderem darauf, dass Apple mit der "Beglaubigung" von Marktplätzen konkurrierende App Stores etwa von Epic oder Microsoft blockieren könne. Das alles hielt Epic jedoch nicht davon ab, den eigenen App Store für iPhones anzukündigen.

Anwender können künftig den Standard-Browser im iPhone frei festlegen

Parallel zu den Anpassungen bei den App-Stores führt Apple auch weitere Änderungen ein, um Monopolvorwürfen der EU entgegenzutreten. So können europäische Anwenderinnen und Anwender künftig den Standard-Browser im iPhone frei festlegen. Bislang öffnet der Apple-Browser Safari automatisch alle Web-Links, künftig können diese Aufgabe auch andere Browsernübernehmen. Die Wettbewerber werden auch nicht mehr gezwungen, in ihren Apps die von Apple favorisierte Technik "WebKit" zur Darstellung von Webseiten zu verwenden, sondern dürfen ihre eigenen "Web-Engines" benutzen. Um die neuen Möglichkeiten nutzen zu können, muss auf dem Gerät mindestens die Betriebssystem-Version iOS 17.4 installiert sein. 

Auch das Apple-Monopol bei kontaktlosen Zahlungstransaktionen mit dem iPhone fällt in der EU. Bislang konnte nur der hauseigene Bezahldienst Apple Pay die NFC-Funktion ("Near Field Communication") des iPhones nutzen, um eine Bezahlung an der Supermarktkasse oder einem anderen Bezahlterminal vorzunehmen. Die Anwender können künftig selbst festlegen, welche Bezahl-Anwendung standardmäßig starten soll.

Nur wenig Entgegenkommen zeigt Apple bei der umstrittenen Umsatzbeteiligung für Bezahl-Apps oder In-App-Käufe. Bislang verlangt Apple von kleineren Entwicklern und bei Langfrist-Abos 15% Umsatzbeteiligung. Anbieter mit einem Umsatz von über einer Million Dollar im Jahr müssen sogar 30% abführen. Diese Provisionen werden nun auf 10% und 17% gesenkt. Wenn die Entwickler die Zahlungsabwicklung des App Stores nutzen, werden zusätzlich 3% fällig. Als Zugeständnis gegenüber der EU ermöglicht Apple den Entwicklern nun, einen alternativen Zahlungsdienstleister in ihrer App zu verwenden oder die Nutzer auf eine Website zu verlinken, um Zahlungen ohne zusätzliche Gebühren von Apple zu verarbeiten. Neu eingeführt wird eine "Kern-Technologie-Gebühr" für Apps, die sehr oft installiert wurden. Die Abgabe wird fällig, nachdem eine App in einem Zeitraum von zwölf Monaten auf eine Million Erstinstallationen kommt – dann werden für jede weitere Erstinstallation der App in dem Zeitraum 50 Euro-Cent fällig. Entwickler können sich auch an die bisherigen App-Store-Konditionen halten.

Redaktion beck-aktuell, ew, 26. Januar 2024 (dpa).