US-Supreme Court setzt Schlusspunkt in Streit von Apple und Epic

Es bleibt dabei: App-Entwickler dürfen Nutzer beim Kauf ihrer digitalen Inhalte künftig zu Bezahlmethoden außerhalb von Apples Download-Plattform leiten. Da es das Oberste Gericht der USA am Dienstag ablehnte, sich mit dem Fall Apple/Epic zu beschäftigen, erlangt ein entsprechendes Urteil eines Berufungsgerichts Rechtskraft.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist Folge des jahrelangen Streits zwischen dem Spielentwickler Epic Games ("Fortnite") und Apple. Darum geht es: Apple nimmt eine Gebühr von 15 bis 30% vom Kaufpreis beim Erwerb von Apps, Abonnements und digitaler Inhalte. Epic wollte diese Abgabe umgehen und griff dabei 2021 zu einem Trick: In den App Store wurde eine Version der Anwendung durchgeschleust, mit der Nutzer virtuelle Artikel auch an Apple vorbei kaufen konnten. Apple verbannte "Fortnite" daraufhin wegen des Regel-Verstoßes aus dem App Store; Epic wiederum warf Apple unfairen Wettbewerb vor. 

Apples App-Store-Regeln auch in EU unter Beobachtung

Am Ende verlor Epic in fast allen Punkten vor Gericht – und Apple muss nach dem Schlusspunkt durch den Supreme Court in dem Verfahren weiterhin "Fortnite" nicht in den App Store zurückkehren lassen. Die Regeländerung bei den Hinweisen auf externe Bezahlwege war der einzige Wermutstropfen für Apple. Die Richter begründeten ihre Aufforderung mit einem Verstoß des Konzerns gegen kalifornische Wettbewerbsbestimmungen. Auch Epic war vor das Oberste Gericht gezogen und wurde ebenfalls abgewiesen.

Die App-Store-Regeln von Apple steht auch im Visier europäischer Regulierer. Am 7. März soll der Digital Markets Act greifen, der unter anderem die Öffnung großer Plattformen für App Stores anderer Anbieter vorschreibt. Apple wehrt sich dagegen und verweist unter anderem auf Sicherheitsüberlegungen.

Redaktion beck-aktuell, gk, 17. Januar 2024 (dpa).