Vor der Wahl: DAV fordert Reform des Familienrechts

Die Lebensumstände in Familien haben sich stark verändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bedarf das Familienrecht daher einer "Generalüberholung" – vom Kinderwunsch über die Elternstellung bis zum Kindschaftsrecht.

"Diese müsse "nachhaltig und im Zusammenhang durchdacht" sein, heißt es in dem zur Bundestagswahl vorgelegten Eckpunktepapier des DAV.

"Kinder müssen bessere Chancen erhalten – unabhängig davon, wie die Eltern zusammenleben", betont Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Famili­enrecht des DAV. Das beginne schon, bevor ein Kind überhaupt da sei: "Die Eizell- und Embryo­nen­spende sollte legalisiert werden, ebenso wie die altruis­tische Leihmut­ter­schaft". Für überfällig hält Becker auch die Reform des Abstam­mungs­rechts: Es brauche eine schnelle und verlässliche Zuordnung von Kindern zu zwei (Wunsch-)Eltern – unabhängig von der rechtlichen Form des Zusammen­lebens und unabhängig vom Geschlecht. So solle etwa die Frau, die mit der Geburts­mutter verheiratet ist oder die Eltern­stellung anerkennt, rechtlich ebenfalls Mutter sein können.

In Sachen Kindschaftsrecht spricht sich der DAV gegen das gesetzliche Leitbild eines bestimmten Betreu­ungs­modells aus. "Das Recht hat Eltern keine ‚ideale‘ Betreu­ungsform vorzuschreiben; es muss einen Rechts­rahmen für jedwedes Modell zur Verfügung stellen, das dem Kindeswohl dient", fordert Becker. Für alle Rechts­fragen rund um das Kind – elterliche Sorge, Betreu­ungs­zeiten, Barunterhalt – solle zudem ein "Kinder­ver­bund­ver­fahren" beim Famili­en­gericht eingeführt werden. So könnten zusammen­hängende Fragen im Interesse des Kindes besser und schneller entschieden werden.

Insgesamt gelte es, einen erheblichen Reformstau im gesamten Famili­enrecht abzubauen. Zudem sei eine Verzahnung der famili­en­recht­lichen mit den sozial­recht­lichen Regelungen erforderlich. "Dass ein Lebens­sach­verhalt in verschiedenen Rechts­be­reichen unterschiedlich geregelt ist, ist für die Betroffenen weder nachvoll­ziehbar noch beherrschbar", mahnt Becker.

Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte bereits im Mai einfachere Regeln für komplexe Familienstrukturen versprochen. In der Folge hatten der Deut­sche Ju­ris­tin­nen­bund und an­de­re Ver­bän­de ei­ge­ne For­de­run­gen for­mu­liert. Doch aus dem Vorhaben wurde mit dem Bruch der Ampelkoalition nichts mehr.

Redaktion beck-aktuell, bw, 3. Februar 2025.