Reform des Familienrechts: Verbände fordern mehr Feingefühl

Der Bundesjustizminister will Reformen im Familienrecht schnell vorantreiben. Am Freitag wollen Bund und Länder das Gesetzespaket diskutieren. Nun haben der Deutsche Juristinnenbund und andere Verbände eigene Forderungen formuliert.

Das geplante Familienrechtspaket enthält insbesondere Neuerungen im Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht. Um das Vorhaben voranzutreiben, hatte das Justiz- dem Familienministerium im Oktober drei Gesetzentwürfe zugeleitet und zudem die Landesjustizverwaltungen zu einem Treffen eingeladen, um die Pläne zu diskutieren.

Im Vorfeld des Treffens am Freitag haben nun 10 Verbände – darunter der Deutsche Juristinnenbund sowie der Kinderschutzbund und das Zukunftsforum Familie – eigene Forderungen für das Familienrecht formuliert, die zum Teil über die Pläne Buschmanns hinausgehen. Die Pläne würden zum Teil der komplexen Realität nicht gerecht.

Mehr Gewaltschutz – Kritik am asymmetrischen Wechselmodell

So solle etwa der Gewaltschutz gesetzlich nicht – wie geplant – nur im Sorgerecht verankert werden, sondern auch im Umgangsrecht. "Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient", hieß es in einer Pressemitteilung der Verbände. "Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen."

Des Weiteren fordern die Verbände, dass die gemeinsame Sorge von unverheirateten Eltern weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert und nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung verknüpft werden solle. Das Gesetzespaket solle zudem sicherstellen, dass alle Betreuungsmodelle gleichwertig seien, Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle sollten gesetzlich verankert werden. "Wir begrüßen es grundsätzlich, unterhaltsrechtliche Folgen für verschiedene Betreuungsmodelle als Stufenmodell auszugestalten", hieß es in der Erklärung. "Eine isolierte Unterhaltsregelung für das asymmetrische Wechselmodell lehnen wir jedoch ab."

Laut Entwurf soll der mitbetreuende Elternteil in Fällen, in denen kein 50:50-Wechselmodell vereinbart ist, künftig weniger Kindesunterhalt zahlen müssen, wenn er mindestens 29% der Betreuung übernimmt. Diese Schwelle sei zu vage definiert. Sie berücksichtige nur das zeitliche Kriterium, nicht aber die Verantwortungsübernahme und die Entlastung im Alltag. Zudem müssten wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden. "Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen finanziell nicht noch weiter unter Druck geraten", heben die Verbände hervor. "Bestehende Lebensrealitäten dürfen dabei nicht aus dem Blick geraten. Dafür machen wir uns weiterhin stark."

Gesetzgebungsverfahren stockte wegen Unstimmigkeiten

Buschmann hatte drei Entwürfe für die Reform zu Kindschaftsrecht, Unterhalt und Abstammungsrecht eigentlich schon im Herbst ins Kabinett bringen wollen. Doch innerhalb der Ampel gab es noch Abstimmungsbedarf. Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl will Buschmann das Vorhaben nun beschleunigen.

Die Entwürfe sehen unter anderem vor, dass nicht mit der Mutter verheiratete Väter einfacher das Sorgerecht erhalten können. Gestärkt werden soll zudem die Rechtsposition von Kindern. Beispielsweise soll ein Kind getrennter Eltern ab dem 14. Lebensjahr eine neuerliche Entscheidung über eine bereits getroffene Sorgerechtsentscheidung beantragen können. Außerdem betont der Referentenentwurf den Anspruch des Kindes, Auskunft über seine Abstammung zu erhalten. Kinder sollen nicht nur ein Recht auf Umgang mit den Eltern haben, sondern auch auf Umgang mit Geschwistern und Großeltern.

In Buschmanns Entwurf zum Kindschaftsrecht heißt es außerdem, dass festgestellte häusliche Gewalt in einem Umgangsverfahren zwingend berücksichtigt und der Kinderschutz gestärkt werden solle.

Redaktion beck-aktuell, dd, 24. Oktober 2024 (dpa).