Auch sollen alle in Frage kommenden juristischen Schritte ergriffen werden, um gegen das Gesetz vorzugehen, sollte es in Kraft treten. "Denn das Vorhaben der Berliner Ampel bedroht die Gesundheit insbesondere junger Menschen", sagte Holetschek (CSU).
Vergangene Woche hat der Bundesrat Gelegenheit, zu den Plänen der Ampel-Regierung für eine Cannabis-Freigabe Stellung zu nehmen. Bayern will in der Länderkammer "einen Plenarantrag stellen, mit dem der Gesetzentwurf vollständig abgelehnt wird".
Lauterbach: Gesetz nicht zustimmungspflichtig
Die Ampel-Regierung hatte den Gesetzentwurf für eine teilweise Cannabis-Legalisierung Mitte August auf den Weg gebracht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einer "Wende in der Drogenpolitik" und zeigte sich überzeugt, dass damit der Schwarzmarkt eingedämmt, Drogenkriminalität bekämpft und der Gesundheitsschutz erhöht werden kann.
Die geplante Cannabis-Legalisierung ist nicht unumstritten. Kritik kommt u.a. vom Deutsche Richterbund, der eine Belastung der Justiz befürchtet. Hingegen begrüßt die Neue Richtervereinigung das Vorhaben.
Der Gesetzentwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es nach Aussage von Lauterbach aber nicht zustimmungspflichtig und kann dort daher nicht gestoppt werden.