Geplante Cannabis-Legalisierung bleibt umstritten

Während der Deutsche Anwaltverein die Entkriminalisierung grundsätzlich als positiv erachtet und lediglich in Detailfragen noch Nachbesserungsbedarf sieht und für eine sofortige Strafaussetzung plädiert, warnt der Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte vor einer Freigabe der Droge. Es sei nicht erkennbar, wie die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige unterbunden werden könne, zumal für diesen Konsumentenkreis erhebliche Gesundheitsgefahren drohten.

DAV fordert sofortige Aussetzung der Strafverfolgung und praxistauglichere Regelungen

Der DAV begrüßt in einem Statement die geplante Legalisierung, weist aber auf Herausforderungen in der praktischen Umsetzung hin. Konsequenterweise solle bereits vor der gesetzlichen Umsetzung die Strafverfolgung von Konsumenten ausgesetzt werden. Laut Rechtsanwältin und Mitglied des DAV-Ausschusses Strafrecht Gül Pinar böte sich dazu eine Möglichkeit für die Länder über § 31a BtMG, der das Absehen von Verfolgung beim Besitz geringer Mengen erlaube. Auch die Ausarbeitungen des Ministeriums benötigten noch einen Feinschliff. Die Praxistauglichkeit der Erwerbs- und Besitzgrenze von 20 bis 30 Gramm sowie der Anbaugrenze von drei Pflanzen sei zu bezweifeln. Pflanzen als Maßeinheit seien allein deshalb schon ungeeignet, weil erhebliche Unterschiede im jeweiligen Ertrag und Wachstum bestehen könnten.

Anpassung der Grenzwerte im Straßenverkehr erforderlich

Nicht zu vernachlässigen seien die Auswirkungen der Legalisierung auf den Straßenverkehr. Die zulässige THC-Konzentration liege bisher bei 1 ng/ml Blutserum. "Nach aktueller Rechtslage würde man mit einer Autofahrt selbst Tage nach einem Konsum seine Fahrerlaubnis riskieren", so Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation beim DAV. Die Fahrtüchtigkeit sei dann jedoch überhaupt nicht mehr beeinträchtigt. Im Vergleich mit dem Umgang mit Alkoholkonsum sei das unverhältnismäßig. Verhindert werden müssten berauschte Fahrten. Analog zum Blutalkohol empfehlen sich dem DAV zufolge, nach THC-Konzentration gestaffelte Rechtsfolgen und "höhere Grenzwerte bis zu 10ng/ml" wie im Ausland.

Kinder- und Jugendärzteverband gegen Cannabis-Legalisierung

Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, hat dagegen vor den Plänen zur Freigabe von Cannabis gewarnt. Es sei noch keine Lösung erkennbar, wie die Weitergabe von legal erworbenem Cannabis an Jugendliche unter 18 unterbunden werden könne. "Mit einer Legalisierung würde das viel häufiger passieren, mit dramatischen Folgen für die Gesundheit der Jugendlichen", erklärte der Ärztevertreter gegenüber der Presse. "Regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden verursachen, bis hin zu einer dauerhaften Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenz", so Fischbach.

Redaktion beck-aktuell, 27. Oktober 2022 (ergänzt durch Material der dpa).