Der Häftling beschwerte sich auch darüber, dass ihm – abgesehen von Wechselwäsche – keine Gegenstände übergeben werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 16.10.2023 – 2 BvR 1330/23). Grundrechtsverstöße seien nicht substantiiert dargelegt worden.
Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Dezember 2022 über 20 Verdächtige in Deutschland, Österreich und Italien festnehmen lassen, darunter eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete, Ex-Offiziere und Polizeibeamte. Manche wurden zwischenzeitlich aus der U-Haft entlassen. Die Einsatzkräfte stellten damals unter anderem zahlreiche Waffen sicher. Weitere Beschuldigte gerieten nach und nach ins Visier.
Die Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß als einen der mutmaßlichen Rädelsführer soll vorgehabt haben, das politische System in Deutschland mit Waffengewalt zu stürzen und eine neue Regierung zu installieren. Die Beteiligten hätten auch Tote in Kauf genommen.
BGH geht von terroristischer Vereinigung aus
Den bisherigen Erkenntnissen zufolge handelte es sich bei der Gruppierung "hochwahrscheinlich" um eine terroristische Vereinigung, so der Bundesgerichtshof im Juli bei der Entscheidung zur Haftfortdauer. Bei 20 Beschuldigten hatte er den dringenden Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bejaht. Nach einem Beschluss des BGH vom März 2023 sollen mutmaßliche Führungsmitglieder der Reichsbürger-Gruppierung, die bei der Großrazzia aufgeflogen war, Pläne für einen gewaltsamen Sturm auf den Bundestag gehabt haben.
"Reichsbürger" und "Selbstverwalter" zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von rund 23.000 Menschen aus, die dieser Szene angehören. 2021 hätten "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" 1.011 extremistische Straftaten begangen (2020: 599), heißt es bei der Behörde. Seit 2016 wurden den Angaben nach 1.050 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen.


