Bundesregierung stimmt sich zu Meldepflicht bei Unfällen ab
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Bundesjustizminister Marco Buschmann hat Vorschläge zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens und für Meldemöglichkeiten nach Verkehrsunfällen vorgelegt. Die Ideen sollen nun von seinen Kabinettskollegen geprüft werden.

Laut einem Entwurf Buschmanns, über den zuerst "Zeit Online" berichtete, soll, wer – etwa beim Einparken – ein Fahrzeug beschädigt, künftig nicht mehr gezwungen sein, lange am Unfallort zu warten. Der Unfallverursacher soll seine Angaben vielmehr auch digital bei einer neu zu schaffenden Meldestelle machen können – vorausgesetzt, bei dem Unfall sind keine Menschen zu Schaden gekommen. Entsprechende Überlegungen hatte der Justizminister bereits 2023 angestellt.

Der Geschädigte soll die Daten zu dem Unfall dann unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens abfragen können, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Alternativ kann sich der Unfallverursacher "unverzüglich, nachdem er sich vom Unfallort entfernt hat", zu einer Polizeiwache begeben und dort den Unfall melden.

Zusätzlich soll die bereits vorhandene Option der "tätigen Reue", die strafmildernd wirkt, wenn sich jemand innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall doch noch meldet, künftig nicht nur für Schäden an parkenden Fahrzeugen gelten, sondern auch bei Unfällen ohne ersonenschaden im fließenden Verkehr.

Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Schwarzfahren soll nicht mehr strafbar sein

Und noch ein seit Jahren umstrittenes Thema packt Buschmann in seinem Entwurf an: Wer ohne gültigen Fahrausweis mit Bus oder Bahn unterwegs ist, soll künftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden: Die sogenannte Beförderungserschleichung soll dann nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. "Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden", heißt es in dem Entwurf. Der Deutsche Anwaltverein hatte zuletzt eine vollständige Entkriminalisierung gefordert – während Verkehrsunternehmen dem vehement entgegentraten.

Keine "Zuchtmittel" mehr

Außerdem will Buschmann mehrere Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus aus dem Strafrecht streichen. Dazu gehört etwa der im Jugendsrafrecht 1943 eingeführte Begriff "Zuchtmittel". Darunter fallen die Verwarnung, der Jugendarrest und die Erteilung von Auflagen – das kann etwa eine Entschuldigung beim Verletzten sein oder Arbeitsleistungen. Der Begriff "Zuchtmittel" soll laut dem Entwurf durch "unrechtsverdeutlichende Maßnahmen" ersetzt werden.

Redaktion beck-aktuell, dbs, 16. Oktober 2024 (dpa).