Gesetze in der Warteschlange
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Die Ampel-Koalition ist Geschichte, die Mehrheit im Parlament weg. Während Kanzler Scholz die Vertrauensfrage stellt, arbeitet die Bundesregierung unbeirrt weiter und verabschiedet Gesetzentwürfe. Deren Schicksal im Bundestag ist aber bestenfalls ungewiss.

Man kann der Regierung, die inzwischen nur noch aus SPD und Grünen besteht, jedenfalls nicht vorwerfen, nach dem Bruch mit Ampel-Partner FDP nur noch untätig rumzusitzen. Während Bundeskanzler OIaf Scholz (SPD) am Mittwoch die Abstimmung über die Vertrauensfrage im Bundestag beantragte, arbeitete sein Kabinett weiter und verabschiedete diverse Gesetzentwürfe.

BKA-Gesetz, Mietpreisbremse, Bürokratieentlastung

Unter anderem kommt aus dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) eine Überarbeitung des BKA-Gesetzes. Das Sicherheitsbehördengesetz war im Oktober vom BVerfG als teilweise verfassungswidrig beanstandet worden. Mit dem Entwurf, der am Mittwoch das Kabinett passiert hat, will man laut BMI-Mitteilung die Vorgaben aus Karlsruhe in Bezug auf die Speicherung von Beschuldigtendaten sowie die Überwachung von Kontaktpersonen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung umsetzen. Das BVerfG hatte die bis dato vorgesehenen Eingriffsschwellen als zu niedrig bewertet.

Das wohl prominenteste Vorhaben dürfte jedoch die Mietpreisbremse sein, die bereits in den Verhandlungen mit dem damaligen Koalitionspartner FDP immer wieder Gesprächsthema war. Die bundesgesetzliche Regelung sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Zudem sollen nach dem Entwurf künftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sein, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Bislang sind solche Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Ebenfalls hat das Bundeskabinett am Mittwoch ein Bürokratieentlastungs-Vorhaben aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen. Mit den "Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich" soll die Schwelle für Direktaufträge bei Vergaben des Bundes im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen von 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht werden. Unterhalb dieser Schwelle müssen die Vergabestellen kein Vergabeverfahren durchführen, was die Auftragsvergabe verkürzt und erleichtert. Das BMWK kalkuliert mit einer jährlichen Entlastungswirkung von über 300 Millionen Euro für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft. Die Erleichterungen sollen auch für Zuwendungsempfänger Anwendung finden.

Kaum Chancen auf Umsetzung für Mietpreisbremse

Ob diese und weitere am Mittwoch im Kabinett beschlossene Vorhaben aber eine Zukunft haben, ist unklar. Nach dem Bruch der Koalition hat die Regierung im Bundestag, der die Entwürfe beschließen müsste, keine Mehrheit mehr und muss auf die Mitwirkung der Opposition bauen. Jedenfalls bei politisch schon zuvor in der Regierung umstrittenen Themen wie der Mietpreisbremse dürfte das kaum zu erwarten sein. Finden die Entwürfe keine Mehrheit mehr, können sie auch nicht nach der Wahl beschlossen werden, da hier der Diskontinuitätsgrundsatz greift. Alle nicht abgeschlossenen Gesetzesvorhaben sind damit nichtig, eine neue Bundesregierung müsste also eigene Entwürfe einbringen.

Redaktion beck-aktuell, mam, 11. Dezember 2024.

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