Bundesrat stimmt Reform der Schuldenbremse und Sondervermögen zu
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Das schwarz-rote Schuldenpaket ist nun kurz davor, Wirklichkeit zu werden. Am Freitag gab der Bundesrat grünes Licht für die Mehrausgaben für Verteidigung und Infrastruktur, womit die letzte große Hürde genommen ist.

Für CDU-Chef Friedrich Merz ist dieser Freitag ein guter Tag. Nicht nur, weil die künftige Bundesregierung wie auch die Länder nach der Zustimmung des Bundesrats zu den Plänen seiner werdenden Koalition mit der SPD mehr Schulden machen dürfen. Sondern auch, weil er damit dem Kanzleramt einen großen Schritt näher gekommen ist. Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens für die Infrastruktur sind so etwas wie die Geschäftsgrundlage für die Regierung, die er bis Ostern bilden möchte. Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dass am Freitag die erforderliche Mehrheit zustande kommen würde, war lange unsicher gewesen, unter anderem in Bayern regte sich Widerstand, aber auch Klagen auf Landesebene hätten Union und SPD noch einen Strich durch die Rechnung machen können, nachdem am Dienstag bereits der Bundestag zugestimmt hatte. Erst am Donnerstag lehnte das LVerfG NRW einen Eilantrag der nordrhein-westfälischen FDP-Landtagsfraktion gegen die Zustimmung ihrer Regierung im Bundestag ab.

Mehr Geld für Verteidigung, Infrastruktur und Klima

Die Reform sieht eine Lockerung der Schuldenbremse vor, wonach künftig Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine.

Die Grundgesetzänderung legt fest, dass Ausgaben für diese Aufgabenfelder bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden müssen. Höhere Ausgaben können durch die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden. Auch für die Länder gibt es Lockerungen bei der Schuldenbremse, sie dürfen künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35% des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Diesen Spielraum hatte bislang nur der Bund.

Ein weiterer Bestandteil der Grundgesetzänderung ist ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren. Diese Gelder sind ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorgesehen. Das Sondervermögen hat indes keine Auswirkungen auf die Schuldenbremse. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren, und ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Länderchefs drängen auf Reformen und zügige Umsetzung

In der Begründung des Gesetzentwurfs verweisen CDU/CSU und SPD auf die veränderte Sicherheitslage in Europa durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die zukünftige Bundesregierung stehe vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Die Länder und Kommunen hätten nach den Krisen der vergangenen Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch Ausgaben für ein modernes Bildungssystem, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Im Bundesrat rechtfertigte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) das Aufweichen der Schuldenbremse mit der sich dramatisch ändernden Weltlage. "Es geht um nicht weniger als die Selbstbehauptung Europas - sicherheitspolitisch, wirtschaftlich und technologisch", sagte er. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sagte, mit Geld allein ließen sich die Probleme Deutschlands nicht lösen. Der CDU-Politiker mahnte daher Strukturreformen an. "Dieser zweite Schritt muss kommen." Nötig sei eine neue Dynamik. "Wir müssen Wachstumsbremsen lösen."

Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) forderte, für die nun möglichen Investitionen in die Infrastruktur rasch die nötigen Ausführungsgesetze zu beschließen. "Was nutzt uns das schönste Sondervermögen, wenn wir es in der Praxis nicht hinbekommen?"

Redaktion beck-aktuell, mam, 21. März 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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