Bundesrat macht Weg frei für Gewaltschutzgesetz und Zeitenwende bei Bundeswehr

Grünes Licht für das Gewaltschutzgesetz, für Mutterschutz bei Fehlgeburten sowie für eine stärkere Bundeswehr gab es am Freitag vom Bundesrat. Die Länderkammer hat außerdem eine Verlängerung der Mietpreisbremse angestoßen und ihre anhaltende Solidarität mit der Ukraine kundgetan.

Das Gewaltschutzgesetz gibt Frauen und Kindern unter anderem einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Ziel ist es, ein verlässliches Hilfesystem zu schaffen.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils nach der Verkündung in Kraft, der Anspruch auf Schutz und Beratung allerdings erst am 1. Januar 2030. Das soll den Ländern ausreichend Zeit geben, die Voraussetzungen für die Erfüllung des Anspruchs zu schaffen.

Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes sorgt dafür, dass Mutterschutzfristen nun auch bei Fehlgeburten gelten. Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.

Zeitenwende für Bundeswehr, Mietpreisbremse, Entschädigung für SED-Opfer

Den Bundesrat passiert hat auch das sogenannte Zeitenwende-Gesetz, nach dem die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr weiter gestärkt werden soll. Mit dem Gesetz hatte der Bundestag auf die veränderten Anforderungen an die Bundeswehr nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine reagiert.

In Bezug auf die Mietpreisbremse hat der Bundesrat beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung einzubringen. Das seit 2015 geltende Instrument läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit seinem Vorstoß möchte der Bundesrat es bis zum 31. Dezember 2029 verlängern. Denn: Die Wohnungsmärkte seien weiterhin angespannt.

Ein Ja gab es von den Ländern auch für ein Gesetz, das zum einen Entschädigungsleistungen für Opfer des SED-Regimes erheblich verbessert und zum anderen – davon unabhängig – die Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften auf das Jahr 2027 verschiebt. Letzteres betrifft insbesondere Lehrende in der Erwachsenenbildung und an Musikschulen. 

Anlässlich des dritten Jahrestages des Kriegsbeginns in der Ukraine hat der Bundesrat am Freitag eine Entschließung gefasst, mit der er seine anhaltende Solidarität mit dem von Russland angegriffenen Land bekräftigt. Die Länderkammer fordert Russland erneut auf, alle Angriffshandlungen sofort einzustellen und sich aus dem gesamten Territorium der Ukraine zurückzuziehen.

Ebenfalls gebilligt hat die Länderkammer schließlich das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Das Gesetz schafft unter anderem das Budget für Hausärzte ab: Alle hausärztlichen Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, werden zukünftig ohne Kürzungen vergütet. Die Einführung von Quartalsbudgets entfällt, sodass die Honorare steigen können, wenn neue Patientinnen und Patienten aufgenommen werden oder mehr Leistungen erbracht werden als bisher.

Redaktion beck-aktuell, bw, 14. Februar 2025.

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