Der in § 23 GVG geregelte Zuständigkeitsstreitwert wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Nachdem der Bundestag das Gesetz vor gut einer Woche verabschiedet hatte, verzichtete der Bundesrat am Freitag darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist künftig bei Streitigkeiten bis 10.000 Euro das Amtsgericht zuständig und es besteht kein Anwaltszwang. Bisher war bereits ab 5.000 Euro der Gang zum Anwalt Pflicht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Grenze zuletzt 1993 angepasst wurde. Die Anwaltschaft dagegen fürchtet, dass ihre Einnahmen sinken werden.
Darüber hinaus bestimmt das Gesetz, dass bestimmte Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen werden. So werden etwa nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten künftig grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt, während Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Vergabesachen den Landgerichten zugewiesen werden.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung zudem eine Grundlage schaffen, damit Gerichte Kostenentscheidungen nach einer nachträglichen Änderung des Streit- oder Verfahrenswertes ändern können. Entsprechende Regelungen werden neben der Zivilprozessordnung auch für andere Verfahrensordnungen eingebaut.
Forderung: Unabhängiger anwaltlicher Beistand ins Grundgesetz
Nach aktueller Rechtslage gibt es ausdrückliche Regelungen der rechtsanwaltlichen Unabhängigkeit lediglich auf einfachgesetzlicher Ebene, aber nicht im Grundgesetz. Rheinland-Pfalz und Bremen wollen das ändern. Die beiden Länder haben in der Sitzung eine Bundesratsinitiative vorgestellt, deren Ziel es ist, den verfassungsrechtlichen Schutz der freien und unabhängigen Anwaltschaft als wesentliche Säule des Rechtsstaats zu stärken.
Die Initiative möchte entweder ein individuelles Grundrecht oder eine institutionelle Garantie der freien Anwaltschaft in der Verfassung verankern.
Deutschlandticket bleibt bis (mindestens) 2030
Das Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr ist finanziell bis 2030 abgesichert. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat einer Gesetzesänderung zu. Demnach stellt der Bund bis 2030 pro Jahr 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich von Einnahmeausfällen bei Verkehrsanbietern zur Verfügung. Die 16 Länder geben ebenfalls insgesamt 1,5 Milliarden Euro.
Bund und Länder vereinbarten aber auch eine erneute Preiserhöhung: Ab Anfang 2026 kostet das als Abo angebotene Ticket 63 Euro im Monat. Ab 2027 soll der Preis mit einem noch genau festzulegenden Index ermittelt werden, der Personal-, Energiekosten und allgemeine Kostensteigerungen abbildet. So soll die "politische Preisfindung", die für viel Streit sorgte, enden.
Entlastung bei Energiepreisen und unterirdische CO2-Speicherung kommen
Ebenfalls grünes Licht gab die Länderkammer für die Entlastungen von Unternehmen und privaten Haushalten bei Energiepreisen. Bei den zuvor schon vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen geht es zum einen um eine Senkung der Strom-Netzentgelte. Den Betreibern der Übertragungsnetze wird im kommenden Jahr ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro gewährt. Das soll dafür sorgen, dass die Netzentgelte für private Haushalte und Unternehmen sinken. Zum anderen werden Gaskunden von der sogenannten Gasspeicherumlage befreit . Mit ihr war die staatlich angeordnete Befüllung der Speicher nach der Energiekrise 2022 finanziert worden.
Die unterirdische CO2-Speicherung in Deutschland wird Realität. Die Länder haben der vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Grundlage dafür zugestimmt. Die Speichertechnik wird nun in größerem, industriellen Maßstab erlaubt. Diese Möglichkeit soll Branchen wie der Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie helfen, in denen CO2-Emissionen derzeit als unvermeidlich gelten.
Das Gesetz sieht die CO2-Speicherung vor allem unter dem Meeresboden vor – allerdings nicht in Schutzgebieten und in Küstennähe. Es gibt aber auch eine Klausel, die einzelnen Bundesländern eine Speicherung an Land ermöglicht. Außerdem wird der Aufbau eines Pipelinenetzes ermöglicht, mit dem das Treibhausgas abtransportiert werden kann.
Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge gestoppt
Für Millionen Versicherte gibt es vorerst keine Klarheit, ob die Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr stabil bleiben können oder noch weiter steigen. Der Bundesrat schickte ein vom Bundestag beschlossenes Sparpaket in den Vermittlungsausschuss und hält die Umsetzung damit zunächst auf. Die Länder lehnen darin vorgesehene Ausgabenbremsen für die Kliniken ab, mit denen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Druck für erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 auflösen will.
Der Widerstand der Länder richtet sich gegen Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den Großteil des Sparpakets von insgesamt zwei Milliarden Euro ausmachen sollen. Dazu soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden.
Im Bundesrat wurde eine parteiübergreifende Ablehnung der Pläne deutlich. Die sonst gleich nach der Aussprache übliche Abstimmung wurde auf das Ende der Sitzung verschoben - mit der Begründung, dass die Bundesregierung mit Blick auf die Länder-Einwände noch eine Erklärung erstellen wollte, die in der laufenden Sitzung zu Protokoll gegeben werden sollte. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Georg Kippels (CDU), rief die Länder vergeblich auf, auf den Vermittlungsausschuss zu verzichten. Vorerst gestoppt sind nun auch in dem Gesetz vorgesehene erweiterte Kompetenzen für Pflegekräfte. Das weitere Vorgehen ist offen und die Zeit bis zum Jahreswechsel knapp. Wann der Vermittlungsausschuss zusammenkommt, steht noch nicht fest. So lange haben die Krankenkassen keine gesicherte Grundlage, auf der sie ihre Zusatzbeiträge kalkulieren könnten.
Bundesrat lässt Elektroschrottgesetz passieren
Den Bundesrat überstanden hat dagegen die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – trotz inhaltlicher Bedenken der Länder. Ein Antrag, das Gesetz vorerst zu stoppen und dazu den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit. Die Länder wollten erreichen, dass in diese Gesetzesänderung auch ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten aufgenommen wird.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Rücknahme und Entsorgung elektronischer Geräte besser zu regeln. Dafür sollen die Hersteller zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten stärker in die Verantwortung genommen werden.
Dauerhafter Sozialschutz für Paketboten
Mit Zustimmung der Länder kann der Staat zudem weiter gezielt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Paketbranche vorgehen. Der Bundesrat machte den Weg für eine Verlängerung von bisher nur befristet geltenden Regeln zur Nachunternehmerhaftung frei. Sie sollen verhindern, dass es zu Schwarzarbeit sowie Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten kommt.
Paketdienstleister haften nach dem Gesetz, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer Beschäftigte schwarz arbeiten lassen und Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlen. Diese Haftungsandrohung soll dazu führen, dass Paketdienstleister ihre Subunternehmer sorgfältiger auswählen und schwarze Schafe in der Branche ausgesiebt werden.
Druck für schnelle Reform der Schienenmaut
Die Bundesländer fordern die Bundesregierung zudem zu einer schnellen Reform der "Schienenmaut" auf, wie die Trassenpreise oft genannt werden, um erhebliche Preissteigerungen im Güter- und Fernverkehr zu verhindern. Diese Gebühren für die Nutzung des Schienennetzes, die alle Eisenbahnunternehmen zahlen müssen, sind stark gestiegen, es drohte zudem eine erneute erhebliche Steigerung. Sie gefährdeten die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber der Straße und erschwerten es, im Verkehr Klimaziele zu erreichen, heißt es in einem von der Länderkammer beschlossenen Entschließungsantrag.
Zugleich stimmte der Bundesrat einem Gesetz zu, mit dem der Anstieg der Trassenpreise abgemildert wird. Konkret geht es um eine Absenkung des sogenannten Eigenkapitalzinssatzes von 5,2 auf 1,9%. Das soll den Renditedruck bei der Bahn-Infrastrukturbedarf InfraGo mildern und damit auch die geforderten Trassenpreise sinken lassen. Der Bundestag hatte dem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits zugestimmt.
In dem Antrag heißt es, der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Länder und den Eisenbahnsektor zu Gesprächen einlädt und Eckpunkte zur Umsetzung einer Reform vorstellt.
Benzinpreise an Tankstellen sollen transparenter werden
Eine weitere Entschließung der Länder betrifft die Benzinpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung soll prüfen, wie diese transparenter gestaltet werden können und insbesondere, ob sich die mehrfachen Preiserhöhungen am Tag beschränken lassen. Preissenkungen sollen aber jederzeit erlaubt bleiben. Zu prüfen sei auch, ob die Transparenz der Kraftstoffpreise steigt, wenn zwischen den Preisanpassungen zeitliche Mindestabstände – beispielsweise drei Stunden -– eingeführt werden.
Ausgangspunkt ist der Abschlussbericht des Bundeskartellamts vom Februar 2025, der eine sinkende Preistransparenz an Tankstellen feststellt. Aufgrund von mittlerweile durchschnittlich 18 Preisänderungen pro Tag und Tankstelle sei es für Verbraucherinnen und Verbraucher immer schwieriger, günstige Tankzeitpunkte zu erkennen.


