Zwischen Einspielern von Dieter Bohlen und dem Rapper Gzuz, der einen Schwan ohrfeigt, lauerte im ZDF Magazin Royale vom vergangenen Freitag nicht nur jede Menge weiterer Klamauk. So trat Moderator Jan Böhmermann verkleidet als TV-Richterin Barbara Salesch auf.
Unter dem Sendungstitel "Gewalt gegen Frauen in Deutschland" gab es auch einiges an Fehlinformation. Zwar schlägt der Satiriker häufiger über die Stränge, wir erinnern uns etwa an seinen Zoff mit einem sächsischen Imker oder an die Causa Schönbohm. In beiden Fällen mussten Gerichte ran, in beiden Fällen lief es (bisher) nicht gut für Böhmermann und das ZDF. Bei diesem Thema aber sind Fehlinformationen besonders ärgerlich und gefährlich.
In dieser Sendungskritik möchte ich mich auf die Fehlinformation fokussieren, die Böhmermann über die Fortbildung der Justiz in puncto Istanbul-Konvention verbreitet hat. Der Satiriker monierte, deutsche Juristinnen und Juristen müssten "nix lernen über die Istanbul-Konvention", nicht in der Ausbildung, "und nach dem Studium wird’s auch nicht besser". Diese Behauptung stützt Böhmermann auf eine Recherche seines Teams: "Wenn wir im Fortbildungskatalog aber der Deutschen Richterakademie gesucht haben nach der Istanbul-Konvention, fanden wir" – es folgt ein theatralischer Einspieler – "nichts, nichts, gar nichts" (Minuten 24.22 bis 24.32).
Steuerung-F-Suche statt inhaltlicher Recherche
Zur Erinnerung: Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag aus dem Jahr 2011, den auch Deutschland unterzeichnet und ratifiziert hat. Unter anderem formuliert die Konvention Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Böhmermanns Rechercheteam hat nun nach seinen Angaben das Jahresprogramm 2025 der Deutschen Richterakademie ausgewertet. Die Deutsche Richterakademie ist eine vom Bund und den Bundesländern getragene Fortbildungseinrichtung für die Richter- und Staatsanwaltschaft mit Standorten in Trier und Wustrau.
Die Behauptung, im Fortbildungskatalog der Richterakademie zur Istanbul-Konvention nichts gefunden zu haben, ist ebenso korrekt wie irreführend. Das Jahresprogramm 2025 der Deutschen Richterakademie verweist in einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen auf Themen und Maßnahmen aus der Istanbul-Konvention. Zwar taucht der Begriff "Istanbul-Konvention" nicht im Titel der Veranstaltungen auf. Das ist aber weder zwingend noch problematisch. Es spricht bloß gegen die Recherche des Magazin-Royale-Teams: Die Redakteurinnen und Redakteure haben offensichtlich bloß nach einem bestimmten Begriff gesucht, um eine Behauptung aufzustellen, die ein Blick in die Inhalte zwanglos widerlegt. Selbst eine automatisierte Suche nach "häuslicher Gewalt" hätte schon weitergeholfen.
Wer sich die Mühe macht, die Inhalte der Konvention mit den Inhalten des Fortbildungsprogramms der Richterakademie abzugleichen, stellt fest: Konventionsthemen sind – im Gegensatz zu dem, was Böhmermann suggeriert – fester Bestandteil des aktuellen Fortbildungsangebots. In der online abrufbaren Beschreibung zur Tagung "Gewalt in der Familie – Familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch" aus dem März 2025 heißt es unter anderem: "In Vorträgen und Diskussionen sollen insbesondere folgende Themen beleuchtet werden: Entstehung von häuslicher Gewalt, Tötungsdelikte an Frauen (Femizide)". Der Adressatenkreis: "Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter, an Familienrichterinnen und Familienrichter sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte." Oder man könnte auf die Inhalte der Tagung "Die Gestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren in Fällen elterlicher Partnerschaftsgewalt" aus April 2025 schauen. Dort lag der Fokus unter anderem auf "Ausmaß und Art kindlicher Schädigung durch elterliche Partnerschaftsgewalt" sowie auf den "Kriterien und Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung".
Justizfortbildung ist Ländersache
Bei der unzutreffenden Kritik, im Programm der Richterakademie finde sich nichts zu den Themen der Istanbul-Konvention, beließ der Satiriker es nicht. Auf Grundlage dieser Recherchen kam er vielmehr zu folgender Einschätzung: "Häusliche Gewalt ist ein Problem. Und diejenigen, die sich beruflich eigentlich darum kümmern müssten, sind nicht auf dem neuesten Stand" (Minute 24.32 bis 24.40).
Bei dieser pauschalen Behauptung übersieht Böhmermann, dass Justizfortbildung Ländersache ist. Sie ruht auf mehreren Säulen. Die Fortbildungen an der Deutschen Richterakademie sind nur ein Teil des Angebots. Es gibt noch weitere Länderverbünde, die gemeinsam Veranstaltungen anbieten, etwa den sogenannten Nordverbund. Darüber hinaus finden landeseigene Veranstaltungen (teilweise sogar als Inhouse-Schulungen bei den Gerichten oder Staatsanwaltschaften) statt oder man greift gelegentlich auf Drittanbieter zurück, etwa die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen.
Wer also eine Aussage darüber treffen möchte, ob und inwiefern die Richter- und Staatsanwaltschaft zum Thema häusliche Gewalt fortgebildet wird, sollte alle Angebote kennen. Das aber hätte man bei den Landesjustizverwaltungen abfragen müssen, statt nur eine Steuerung-F-Suche durch das Online-Programmheft der Richterakademie zu starten.
Übrigens: In Böhmermanns Sendung wird darüber hinaus leider Verwirrung gestiftet, worum es in der Istanbul-Konvention überhaupt geht. Bei ihm klingt es so, als sei allein die häusliche Gewalt Gegenstand des Vertrags. Das ist jedoch nicht der Fall. Das ist wohl keine echte Fehlinformation, aber doch eine grobe Verkürzung der Tatsachen.
So bitte nicht!
Mancher mag es als Petitesse abtun, dass Böhmermann sich zudem über den Titel einer der Veranstaltungen der Richterakademie lustig machte. Kritisch wurde es aber spätestens, als Böhmermann versuchte, die Veranstaltung "Mensch in der Robe" indirekt gegen Fortbildungen zum Thema häusliche Gewalt auszuspielen – als wäre das eine Thema wichtig, aber unterrepräsentiert, das andere hingegen Zeitverschwendung. Richtig ist: Beides ist wichtig.
In Böhmermanns Rechercheteam hat man sich - auch an dieser Stelle - nicht die Mühe gemacht, die Inhalte der Veranstaltung "Mensch in der Robe" nachzuvollziehen. In der Tagungsbeschreibung ist zu lesen, dass es vor allem um kritische Selbstreflexion und darum gehe, die Einflussfaktoren auf das Handeln von Richterinnen und Richtern zu erkennen. "Das eigene Verhalten in Gesprächs- und Verhandlungssituationen" soll "zielorientiert verbessert werden". All das betrifft das Handeln und Verhalten von Richterpersonen und ihre Entscheidungsfindung.
Keiner will Juraautomaten ohne menschliches Einfühlungsvermögen – nicht in der Justiz und schon gar nicht im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt. Umso wichtiger ist es, dass es neben Fortbildungen, die materielles Wissen vermitteln, auch interdisziplinäre Angebote gibt, die – wie hier – die Person des oder der Entscheidenden und ihr Handeln in den Fokus rücken. Wir können nur froh sein, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen sich der Möglichkeit zur kritischen Selbstreflexion stellen.
Lachen und Satire sind zwar immer erlaubt. Aber bitte nicht so. Unabhängig vom Sendungsformat kann und sollte das ZDF es sich nicht leisten, Fehlinformationen über unsere Justiz bei einem so wichtigen Thema zu verbreiten. Das schwächt das Vertrauen der Menschen in die Justiz und letztlich den Rechtsstaat. Ganz abgesehen davon, dass alledem eine bestenfalls schwache journalistische Rechercheleistung zugrundeliegt. Ich rege an, die Sendung in der ZDF-Mediathek mit einem Hinweis auf den Fehler zu versehen.
Dr. Lorenz Bode, LL.M. ist Staatsanwalt in Hannover. Er war zuletzt zuständig für die Justizfortbildung in Sachsen-Anhalt und Mitglied der Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie. Dieser Beitrag gibt ausschließlich seine Privatmeinung wieder.


