Der jahrelange Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären ist rechtskräftig
abgeschlossen. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank zurückgewiesen und bestätigte damit ein Urteil des OLG Köln , das den ehemaligen Anteilseignern in vollem Umfang recht gegeben hatte (Beschluss vom 25.02.2026 – II ZR 130/24).
Streit um Höhe des Übernahmeangebots
Hintergrund des Verfahrens war die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Es ging um die Frage, ob das den Aktionären gemachte Übernahmeangebot angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte – und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.
Geklagt hatten 13 ehemalige Postbank-Aktionärinnen und -Aktionäre. Sie hatten im Oktober 2010 25 Euro je Postbank-Aktie von der Deutschen Bank bekommen. Sie verlangten später die Zahlung der Differenz zwischen diesem Betrag und dem Betrag, der nach ihrer Auffassung zu einem früheren Zeitpunkt zu zahlen gewesen wäre, als der Kurs der Aktie noch deutlich höher war – nämlich bei 57,25 Euro lag. Die Deutsche Bank hätte bereits im Jahr 2008 ein Übernahmeangebot machen müssen, weil sie schon damals die Kontrolle über die Postbank erlangt habe.
Deutsche Bank: Risiken bereits "maßgeblich reduziert"
Nachdem der BGH 2022 eine zulasten der Postbank-Aktionärinnen und -Aktionäre ergangene Entscheidung des OLG Köln aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen hatte, folgte das OLG Köln im zweiten Anlauf der Argumentation der Aktionäre und Aktionärinnen und verurteilte die Deutsche Bank antragsgemäß. Eine erneute Revision zum BGH ließ der Kölner Senat nicht zu. Die Deutsche Bank versuchte, sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH zu wehren – ohne Erfolg. Es liege kein Grund für die Zulassung der Revision im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO vor, erklärte der BGH.
"Unabhängig von der heutigen Entscheidung hat die Deutsche Bank in der Zwischenzeit die Risiken aus den Verfahren durch verschiedene Vergleichsvereinbarungen maßgeblich reduziert", teilte ein Sprecher der Bank mit. Die zu leistenden Zahlungen nach dem OLG-Urteil und weitere anhängige Klageansprüche beliefen sich auf rund 112 Millionen Euro einschließlich Zinsen, die durch Rückstellungen gedeckt seien. Finanzielle Auswirkungen habe das BGH-Urteil daher weder auf das Jahr 2025 noch auf das laufende Jahr.


