Nach den Feststellungen des LG hatten der Angeklagte und ein Mittäter von einem unbekannten Auftraggeber den Auftrag bekommen, Günther zu verletzen. Am 4. März 2018 griffen die Männer den Manager an und schütteten ihm hochkonzentrierte Schwefelsäure ins Gesicht. Günther erlitt schwerste Verletzungen im Gesicht und im Bereich der Augen. Er musste mehrmals operiert werden. Sein Sehvermögen konnte gerettet werden.
Der Mittäter war bereits am 18. August 2022 verurteilt worden; der BGH hatte das Urteil Anfang Mai 2023 bestätigt. Der Angeklagte wurde im Juni 2023 festgenommen, nachdem Günther eine Belohnung für Hinweise zur Aufklärung der Tat ausgelobt hatte. Auch seine Revision blieb nun erfolglos, sodass auch seine Verurteilung nun rechtskräftig ist (BGH, Beschluss vom 20.08.2024 – 3 StR 279/24).