Verurteilung wegen Säureattacke auf Spitzenmanager rechtskräftig

Der 56-jährige Spitzenmanager Bernhard Günther war im März 2018 in der Nähe seines Hauses in Haan bei Düsseldorf nach dem Joggen auf einem Fußweg von zwei Männern angegriffen, mit hochkonzentrierter Schwefelsäure überschüttet und schwer verätzt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Strafe von zwölf Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung gegen einen heute 43 Jahre alten Belgier.

DNA-Spuren als Beweismittel

Der Schuldspruch gegen den heute 43-Jährigen stützte sich vor allem auf einen schwarzen Einweg-Handschuh mit DNA-Spuren des Belgiers. Der Handschuh war bei einem Glas mit Schwefelsäureresten am Tatort gefunden worden. Der 43-Jährige hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Der Handschuh mit seiner DNA sei ihm gestohlen und womöglich als falsche Spur am Tatort abgelegt worden. Der Hinweis auf den 43-Jährigen und den weiteren Verdächtigen war von einem unbekannten Hinweisgeber gekommen, der gegen erhebliche Geldzahlungen von mehr als 150.000 Euro die Namen genannt hatte.

Geringfügige Änderung des Schuldspruchs

Der Belgier war wegen seiner Beteiligung an dem Überfall verurteilt worden, hatte seinen Mittäter und die Hintermänner des Auftragsverbrechens aber nicht verraten. Der BGH verwarf die Revision mit einer geringfügigen Änderung des Schuldspruches: Die zusätzliche Verurteilung wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung strich das höchste deutsche Strafgericht. Am Strafmaß änderte das nichts.

Günther vermutet Auftraggeber im beruflichen Umfeld

Günther vermutete als Auftraggeber des Säureattentats eine Person in seinem damaligen beruflichen Umfeld, die ihn als Konkurrenten habe ausschalten wollen. Günther war damals Finanzvorstand des Unternehmens Innogy, das wenige Tage später vom Eon-Konzern übernommen worden war. Innogy hatte nach der Tat eine hohe Belohnung für die Ergreifung der Täter ausgesetzt. Günther musste nach der Säureattacke mehrfach operiert werden. Augenlider und Teile seiner Gesichtshaut wurden transplantiert.

BGH, Beschluss vom 02.05.2023 - 3 StR 65/23

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 14. Juni 2023 (dpa).