So solle der Bundesnachrichtendienst Informationen zur politischen Unterrichtung der Bundesregierung auch nachgeordneten Behörden des Bundes und Behörden der Länder übermitteln dürfen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei dies aber nur im Fall einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für ein überragendes Rechtsgut erlaubt, so der BfDI in seiner Stellungnahme.
Bei der Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Gesetzes für den Militärischen Abschirmdienst räumt BfDI Ulrich Kelber zwar ein, dass Änderungen des Innenausschusses Verbesserungen gebracht hätten: So müsse eine konkretisierte Gefahr für besonders wichtige Rechtsgüter vorliegen, wenn Nachrichtendienste Informationen an Gefahrenabwehrbehörden weitergeben wollen – wie vom BVerfG in seinem Beschluss vom 22.09.2022 gefordert, in dem es Datenübermittlungen durch Nachrichtendienste einschränkt.
Regelungen zur Eigensicherung: Grundsätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen nicht erfüllt
Trotzdem blieben Unsicherheiten und Lücken, so der BfDI. Seine Kritik Kelbers setzt bereits bei der Erhebung bestimmter Daten an: "Es gibt keine spezifische Rechtsgrundlage für das systematische Erfassen und Zusammenführen von öffentlich zugänglichen Daten. Durch solche Analysen gebildete Profile stellen einen erheblichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger dar."
Auch bei den neuen Vorschriften über die Datenverarbeitung der Nachrichtendienste zum Zweck der Eigensicherung moniert Kelber Mängel. Es fehlten insbesondere Angaben zu Speicherfristen, Bestimmungen zur Zweckbindung und Kennzeichnungspflichten und damit grundsätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen. Außerdem unterschieden sich die Vorgaben zur Eigensicherung der jeweiligen Nachrichtendienste, ohne dass es dafür einen zwingenden Grund gebe.
Der BfDI kritisiert auch scharf seine mangelhafte Beteiligung bei der Ressortabstimmung der Entwürfe: Nur sieben Tage habe er Zeit gehabt, um zu dem BND-Reformentwurf Stellung zu nehmen, und gar nur 48 Stunden bei dem Entwurf zur Reform der Nachrichtendienste. "Solche Fristen erschweren den demokratischen Prozess und sind nicht akzeptabel." Auch Verbände beklagten in letzter Zeit, dass sie nicht angemessen bei Gesetzgebungsverfahren beteiligt würden, so der DAV und der Deutsche Richterbund.