"Querdenken"-Gründer Ballweg: Wird das Verfahren eingestellt?

Wegen versuchten Betrugs in 9.450 Fällen steht "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg vor Gericht. Das LG Stuttgart will wegen Geringfügigkeit einstellen, doch die Staatsanwaltschaft widerspricht. Sie hat schon einmal für einen Prozess gekämpft.

Die Vorsitzende Richterin am LG Stuttgart schlägt eine Einstellung wegen Geringfügigkeit des Betrugsprozesses gegen Ballweg vor. Das teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart mit. Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich bereits vergangene Woche in nichtöffentlicher Sitzung über den Verfahrensstand ausgetauscht. Die Staatsanwaltschaft hält eine Verurteilung dagegen für wahrscheinlich, sagten die Ankläger.

Ballweg muss sich unter anderem wegen versuchten Betrugs verantworten. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro für seine Organisation "Querdenken" eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 575 929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Er habe die Spenden nicht ordnungsgemäß von seinem Privatvermögen getrennt gehalten. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die "Querdenken"-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro.

LG Stuttgart wollte Verfahren nicht eröffnen

Es ist bereits das zweite Mal, dass das LG Stuttgart Bemühungen anstellt, um das Verfahren nicht führen zu müssen. Im Januar 2024 hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Anklage eingelegt. Damals hatte das LG argumentiert, es sei nicht belegt, dass der Angeklagte verpflichtet gewesen wäre, die eingeworbenen Gelder getrennt von seinem Privatvermögen zu halten. Es bestünde zudem kein hinreichender Verdacht einer Täuschung der Unterstützer.

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte beim OLG Erfolg gehabt. Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens sei, dass der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheine, erklärte das OLG Stuttgart (Beschluss vom 24.01.2024 – 1 Ws 177/231 Ws 179/231 Ws 180/23, 1 Ws 181/23) . "Dafür bedarf es – anders als für eine Verurteilung – noch keiner Überzeugung des Gerichts von der Schuld."

Ballweg saß monatelang in U-Haft

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen. Der "Querdenken"-Initiator saß ab Juni 2022 monatelang in Untersuchungshaft, weil die Behörden von einer Fluchtgefahr ausgingen. Mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen war Ballweg gescheitert. Immer wieder hatten seine Anhänger vor dem Gefängnis demonstriert. Im April 2023 war er aus der Haft entlassen worden.

Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.

Redaktion beck-aktuell, dd, 17. März 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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