Der Vorwurf der Geldwäsche wurde dagegen endgültig fallen gelassen. Der "Querdenken"-Initiator soll der Staatsanwaltschaft zufolge unter anderem durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Ballweg hatte die Vorwürfe bestritten. Er war im vergangenen April aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Das Landgericht Stuttgart hatte eine Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der Vorwürfe des versuchten Betruges in 9.450 Fällen und der Geldwäsche in vier Fällen abgelehnt. Es sei nicht belegt, dass der Angeklagte verpflichtet gewesen wäre, die eingeworbenen Gelder getrennt von seinem Privatvermögen zu halten. "Querdenken 711" sei keine Vereinigung oder juristische Person. Es bestehe zudem kein hinreichender Verdacht einer Täuschung der Unterstützer. In den Aufrufen sei etwa nicht behauptet worden, dass das Geld für ein bestimmtes Projekt eingesetzt werde. Daher sehe die Kammer "keinen für die Eröffnung des Verfahrens hinreichenden Tatverdacht eines Betruges".
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg. Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens sei, dass der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheine, erklärte das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 24.01.2024 – 1 Ws 177/23, 1 Ws 179/23, 1 Ws 180/23, 1 Ws 181/23) . "Dafür bedarf es – anders als für eine Verurteilung – noch keiner Überzeugung des Gerichts von der Schuld."
Auch Vorwurf der Steuerhinterziehung
Nach diesem Maßstab sei Ballweg nach der Entscheidung des Strafsenats des versuchten Betruges hinreichend verdächtig und die Anklage auch insoweit zuzulassen. "Derzeit noch offene Fragestellungen, die der Klärung in der Beweisaufnahme im Rahmen der nunmehr anstehenden Hauptverhandlung vorbehalten sind, stehen der Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht entgegen."
Das LG hatte zunächst nur die Anklage im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zugelassen. Er bezieht sich auf den Vorwurf, Ballweg habe im Jahr 2020 zu versteuerndes Einkommen von über 700.000 Euro und zudem über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mehr als 300.000 Euro erzielt – dieses Geld aber nicht versteuert, hatte das LG erklärt.
Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.