Beinahe täglich meldeten sich Kanzleien, dass sie für ausgeschriebene Stellen keine Bewerber und Bewerberinnen mehr finden, schreibt die RAK. In den sozialen Netzwerken tauschten sich ReFas über mangelnde Wertschätzung, Bezahlung und veraltete Kanzleistrukturen aus. Das neue Siegel soll dem entgegenwirken und Kanzleien als attraktive Arbeitgeber ausweisen.
Voraussetzung für den Erwerb sei, dass die Angestellten die Auszeichnung ihres Arbeitgebers mehrheitlich befürworten. Mindestens eine schon länger beschäftigte ReFa müsse einen Zufriedenheits-Fragebogen ausfüllen, um den Antrag der Kanzlei zu unterstützen. Ferner müsse die Kanzlei belegen, dass sie an einem Führungskräfte-Coaching teilgenommen hat.
Die Bedingungen für den Erwerb des Qualitätssiegels "ReFa-geprüft" sind ähnlich wie bei dem bereits im November gestarteten Qualitätssiegel "Azubi-Geprüft", mit dem sich Kanzleien von der RAK als "Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei" zertifizieren lassen können.