"Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei": Mit Qualitätssiegel gegen ReFa-Mangel

Immer weniger ReFa-Auszubildende, hohe Abbrecherquote: Um dem ReFA-Mangel zu begegnen, hat die Rechtsanwaltskammer Koblenz die Initiative "Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei" gestartet. Kanzleien könnten sich als "Azubi-Geprüft" zertifizieren lassen und so als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber positionieren.

Das Siegel kann eine Kanzlei im Bezirk laut RAK nur bekommen, wenn ein Azubi in der Kanzlei den Antrag unterstützt. Dazu müsse der Azubi einen Zufriedenheits-Fragebogen ausfüllen, der auch die Umsetzung von praktischen Ausbildungsinhalten in der Kanzlei abfrage. Ferner setze das Siegel voraus, dass die Vergütungsempfehlungen der Kammer zumindest eingehalten werden - ab dem 01.01.2024 sind das 900 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr (1.000 Euro im zweiten und 1.100 Euro im dritten Jahr). Zudem müssten Ausbilder Führungskräfteseminare nachweisen. Auch müsse sich die Kanzlei den Leitsätzen einer "Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei" verpflichten. In Kürze will die RAK noch ein weiteres Qualitätssiegel "ReFa Geprüft" für Kanzleien anbieten, die gerade nicht ausbilden.

Laut RAK gehen nicht nur die Zahlen neu abgeschlossener Ausbildungsverträge zurück, vielmehr sei auch die Abbrecherquote mit 59% im Kammerbezirk erschreckend hoch. Aus Befragungen der Auszubildenden sowie Lehrern an Berufsschulen lasse sich schlussfolgern, dass nicht nur eine zu niedrige Ausbildungsvergütung für die hohe Abbrecherquote im Bezirk ursächlich ist, sondern auch eine Unzufriedenheit der Auszubildenden mit der Anwaltschaft als Ausbilder. In manchen Kanzleien würden Auszubildende als kostengünstige Hilfskräfte genutzt, in ihrer Ausbildung nicht gefördert und mit wenig Wertschätzung behandelt.

Redaktion beck-aktuell, 14. November 2023.