Die Fachanwaltschaften gelten als Erfolgsmodell anwaltlicher Spezialisierung: Wirksamer Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen schlechte Rechtsberatung, gut für die finanziell profitierenden Berufsträgerinnen und Berufsträger. Doch die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte in Deutschland stagniert. Während 2020 fast 9.000 Fachanwältinnen und Fachanwälte mehr zugelassen waren (rund 45.400) als noch im Jahr 2013 (ca. 36.800), hat sich ihre Zahl seit 2022 kaum mehr verändert. Im Jahr 2025 gab es laut dem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft exakt 46.148 Fachanwältinnen und Fachanwälte.
Berufsrechtler Matthias Kilian stellte seinen Vortrag beim jährlichen Symposium des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln in der vergangenen Woche unter den Titel "Reformbedarf in der Fachanwaltsordnung". Denn auch wenn die Zahlen nicht sinken, veränderten sich die Fachanwaltschaften, und die Kritik an der Aus- und Fortbildung nehme zu.
"Weibliche" Fachanwaltschaften schrumpfen am stärksten
Der Direktor des Instituts und Mitherausgeber des Statistischen Jahrbuchs der Anwaltschaft wies darauf hin, dass die heute nur noch minimalen Zuwächse bei der Gesamtzahl der Fachanwaltstitel vor allem über Zweit- und Dritttitel entstünden. Ein großer Teil entfalle also auf Anwältinnen und Anwälte, die bereits über mindestens einen Fachanwaltstitel verfügten und noch einen weiteren hinzuerwürben. Zulässig sind maximal drei Fachanwaltschaften pro Person.
Dieser Effekt stärkt offenbar zwar die Karriere des oder der Einzelnen, zumal die Zweit- und Dritttitel laut Kilian mehr (finanziellen) Ertrag bringen als der erste Fachanwaltstitel. Die Zahl spezialisierter Köpfe aber erhöht sich dadurch ebenso wenig wie die Kapazitäten spezialisierter Beratung. Gleichzeitig entwickeln sich bestimmte Fachanwaltschaften sogar negativ und auch die Kritik an den Vorgaben zur Aus- und Fortbildung aus den späten 90-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nimmt offenbar zu.
Dabei erkennt Kilian eine Gemeinsamkeit bei einigen davon: die Frauen. Die Zahl der Titelträgerinnen und -träger ist nämlich vor allem im Familien- und im Sozialrecht gesunken, im Familienrecht von 9.516 Fachanwältinnen und Fachanwälten im Jahr 2017 auf nur noch 8.528 im Jahr 2025. Im Sozialrecht sank sie auf niedrigerem Level, doch ebenso sichtbar im selben Zeitraum von 1.829 auf nun noch 1.619 Titelträgerinnen und -träger.
Die beiden Themengebiete gehören zu den vier Fachanwaltschaften, in denen mehr Frauen als Männer den Titel tragen, die anderen beiden "weiblichen" Fachanwaltschaften sind das Migrations- und das Medizinrecht. Am anderen Ende der Skala, in den "männlichen" Fachanwaltschaften, im Sportrecht, im Bau- und Architektenrecht, sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht, sind nicht einmal 20% der Titelträgerinnen und -träger weiblich. Und nun schrumpfen die weiblichen Fachanwaltschaften am stärksten, obwohl der Frauenanteil in der gesamten Anwaltschaft steigt.
Größte Herausforderung: Der Zeitaufwand
Es ist bekannt, dass Frauen ohnehin weniger Zusatzqualifikationen absolvieren als Männer. Expertinnen und Experten wie Kilian führen das hauptsächlich darauf zurück, dass Menschen diese Qualifikationen vor allem im Alter zwischen 30 und 40 Jahren erwerben; in einer Phase also, in der schon Arbeitsalltag und Care-Arbeit, die auch heute noch hauptsächlich bei den Frauen liegt, schwer miteinander vereinbar sind.
Das korreliert mit einer Erkenntnis, die Kilian bei seinen Befragungen zu den theoretischen Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwalts (§ 4 FAO) gewann. Als größte Herausforderung gaben die Befragten den hohen Zeitaufwand an. Die Probleme haben sich nach den von Kilian erhobenen Zahlen seit 2010 erheblich verstärkt, obwohl es heute mehr Fernunterrichtsangebote gibt.
Die Schwierigkeiten im Theorieteil sind offenbar wiederum dort besonders groß, wo Frauen bisher stärker vertreten sind: Mit dem Migrationsrecht, dem Sozialrecht, dem Familienrecht und dem Erbrecht zählen vier der sechs Rechtsgebiete, in denen mehr als 23% der Befragten angaben, sich mit den theoretischen Kenntnissen schwer getan zu haben, zu den "weiblichen" Fachanwaltschaften.
Für Kilian ergibt sich daraus ein strukturelles Problem: Weiblich geprägte Fachanwaltschaften verlieren schon heute überproportional, während in den "männlichen" Fachanwaltschaften absehbar ein besonders großer Ersatzbedarf entsteht. Gleichzeitig wächst der Frauenanteil im Beruf insgesamt weiter. Die entstehende Lücke dürfte wachsen.
Diffuse Probleme beim praktischen Teil
Auch die Schwierigkeiten bei den praktischen Erfahrungen, die es zum Titelerwerb braucht (§ 5 FAO) und die je nach Fachgebiet erheblich variieren können, haben laut Kilian erheblich zugenommen. Während bis 2010 noch 94% der Befragten nach eigenen Angaben problemlos durchkamen, ist diese Zahl seitdem auf 60% gesunken. Die größte Hürde bildeten die Fallquoren, die Teilrechtsgebiete teilweise sehr detailliert aufgliederten.
Besonders betroffen zeigten sich hier das Urheber- und Medienrecht, das Versicherungsrecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Die Baurechtler hätten sich schwer damit getan, die nötigen selbstständigen Beweisverfahren zu sammeln, die Insolvenzrechtlerinnen mit der Anzahl der Insolvenzverwaltungen. Probleme bei der nötigen Gesamtzahl der Fälle gab es laut der Erhebung vor allem im Versicherungsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie zunehmend im Arbeitsrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz.
Auffällig ist, dass die Fachanwaltschaften, in denen sich viele Befragte schwer damit taten, die theoretischen Voraussetzungen zu erfüllen, in punkto praktische Erfahrungen (§ 5 FAO) offenbar kaum Probleme bereiten: Vor allem die Befragten im Familien-, Sozial- und Migrationsrecht bekamen die nötigen Fälle und Fallquoren unproblematisch zusammen.
Noch zeitgemäß?: Strukturelle Kritik, auch an der Fortbildungspflicht
Im Verwaltungsrecht, aber auch im Urheber- und Medienrecht sowie im IT-Recht entspreche das aktuelle Konzept nicht mehr der typischen Spezialisierung von Anwältinnen und Anwälten, monierten die Befragten in Kilians Untersuchung. Und zumindest im internationalen Wirtschaftsrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz könne man die Erwartungshaltung von Rechtssuchenden mit der Spezialisierung in ihrem aktuellen Zuschnitt nicht immer erfüllen. Anders als bis 2010 (damals: 22%) gab fast die Hälfte (43%) der befragten Fachanwältinnen und Fachanwälte zudem an, nur in einem Teilgebiet der Fachanwaltschaft tätig zu sein, also nicht das komplette Gebiet abzudecken.
So manche Befragte vermisste in der abschließenden Liste des § 1 FAO die Fachanwaltschaft für Energie- oder für Immobilienrecht. Und auch die vor allem für potenzielle Mandantschaft unklaren Bezeichnungen wurden laut Kilian gerügt: Was Gewerblicher Rechtsschutz sei, wisse praktisch niemand, und neben dem Bau- und Architektenrecht wünschte sich so manch befragte Person offenbar auch ein Ingenieursrecht.
Noch scheint das Bild der Befunde nicht vollständig, zumal Kilian darauf hinwies, bislang nur diejenigen befragt zu haben, die den Fachanwaltstitel führen, nicht aber diejenigen, die es versucht und drangegeben hätten. Auch die Fortbildungspflichten der Fachanwaltwältinnen und -anwälte, die 15 Stunden jährlich nachweisen müssen, werden häufig kritisiert: zu hoher Zeitaufwand für die theoretische Fortbildung statt den Nachweis erbringen zu können, tatsächlich im Fachgebiet tätig zu sein. Doch auch immer dieselben Referentinnen und Referenten und Themen würden moniert, während es andererseits zu bestimmten Schnittstellenthemen kaum Möglichkeiten gebe, sich weiterzubilden.
Wird die Fachanwaltsausbildung neu gedacht?
Doch es beginnt allmählich eine Debatte über strukturelle Änderungen bei der Ausbildung der Fachanwältinnen und Fachanwälte. Braucht es vielleicht kleinere Fachanwaltschaften – also eine Urheberrechtlerin, die nicht unbedingt auch Medienrecht machen muss, fragte Kilian. Braucht es Zusätze oder gar konzeptionell ganz neue Zuschnitte für die anwaltliche Spezialisierung?
Eine kleinere Änderung gab es für angehende Fachanwältinnen und -anwälte in diesem Jahr bereits: Ende Mai beschloss die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, den Zeitraum, den die Spezialistinnen und Spezialisten fürs Sammeln der praktischen Fälle haben, auf fünf Jahre zu verlängern. Auch diese Änderung sollte es vor allem Frauen und Anwälten in ländlichen Gebieten leichter machen, die nötigen Fälle zusammenzubekommen.
Berufsrechtler Kilian ist nicht der Einzige, dem das nicht reicht. Im Sommer forderte der Deutsche Anwaltverein eine Reform und schlug u.a. vor, die Anzahl und Gewichtung der für den Praxisteil nötigen Fälle anzupassen und, wenn diese nicht erreicht werden, ein Fachgespräch als Ausgleichsmöglichkeit einzuführen. Aktuell werden laut Kilian kaum mehr Fachgespräche durchgeführt.
Nur ein Befund ist bislang wohl eindeutig: Wenn sich an der Situation nichts ändert, wird schon der Rückgang weiblicher Expertise in zentralen Rechtsgebieten zum strukturellen Problem der Anwaltschaft – auch in Sachen Fachanwaltstitel.


