Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erhebt jährlich eine Mitgliederstatistik sowie Zahlen zur Fachanwaltschaft. Im Januar 2025 hatten die regionalen Kammern insgesamt 172.084 Mitglieder zu verzeichnen, was einen leichten Rückgang um 430 Mitglieder im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
Mitglieder sind dabei sowohl Einzelanwältinnen und -anwälte als auch solche mit Doppelzulassung und reine Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte. Zudem zählen zu den Mitgliedern auch Berufsausübungsgesellschaften sowie deren Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsmitglieder.
Erneut weniger Einzelanwälte – mehr Syndizi
Es lohnt sich daher, einen genaueren Blick auf die Mitgliederzahlen zu werfen. Während nämlich die Zahl der zugelassenen Einzelanwältinnen und -anwälte gesunken ist, retten einmal mehr die Syndizi die Statistik. Weil ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 11,45% gestiegen ist (auf 7.585) und auch doppelt Zugelassene im Vergleich zum Vorjahr mehr geworden sind, lässt sich bei den anwaltlichen Mitgliedern mit 166.504 immerhin ein leichter Anstieg von 0,44% im Vergleich zu 2024 feststellen.
Bereits seit 2017 fällt die Zahl der niedergelassenen Anwältinnen und Anwälte kontinuierlich. Da spielt nicht nur die Demografie eine Rolle – obwohl die Anwaltschaft insgesamt zunehmend altert. Es kommen auch seit Jahren weniger junge Juristinnen und Juristen nach. Dafür steigt der Anteil der Syndizi ebenfalls seit Jahren verlässlich – ein Trend, der sich 2025 fortgesetzt hat.
Dass die Kammern insgesamt so viele Mitglieder verloren haben, liegt allerdings anderswo begründet, nämlich bei den nichtanwaltlichen Mitgliedern. Dank einer Änderung des § 60 Abs. 3 Nr. 3 BRAO im vergangenen Jahr müssen Organmitglieder von Berufsausübungsgesellschaften nicht mehr doppelt zugelassen werden. Das schlägt sich in der Statistik nieder.
Mehr Frauen – in allen Bereichen
Die Anwaltschaft wird weiblicher. Auch das ist ein Trend, der sich bereits seit Jahren abzeichnet und in Zukunft wohl auch nicht abreißen wird, denn mittlerweile sind durchschnittlich 70% der Studienanfängerinnen und -anfänger Frauen. Trotzdem hinkt die niedergelassene Anwaltschaft beim Frauenanteil noch hinterher: Mit nun 35% (im Vergleich zu 34,7% im Vorjahr) ist er zwar gestiegen, aber von allen Zulassungsarten immer noch am niedrigsten.
Die Syndizi führen die Statistik mit 60,42% Frauen an (Vorjahr 59,39%), bei den Doppelzulassungen ist mit 46,3% auch beinahe die Parität erreicht. Die Betrachtung über die vergangenen Jahre hinweg zeigt, dass der Frauenanteil insgesamt kontinuierlich wächst, und zwar bei allen Zulassungsarten. Und er wächst immer schneller: 1,66% Anstieg zum Stichtag 1. Januar 2025 im Vergleich zu 1,52% im Vorjahr.
Mehr Spezialisierung: Migrationsrecht besonders beliebt
Die Statistik zeigt auch, dass die Zahl der Fachanwältinnen und -anwälte einmal mehr leicht gestiegen ist. So gab es zum Stichtag 46.800 Fachanwälte (Vorjahr: 46.035) und somit einen leichten Anstieg um 1,66%. Damit besitzt knapp jeder dritte Anwalt einen Fachanwaltstitel, bei den Anwältinnen ist es noch jede Vierte – der Anteil steigt jedoch.
Besonders interessant waren für die Anwältinnen und Anwälte zuletzt die Fachbereiche Vergaberecht (7,1%), Migrationsrecht (6,77%) und Internationales Wirtschaftsrecht (6,5%). Obwohl gerade die großen Fachanwaltschaften wie Familienrecht und Sozialrecht ein negatives Wachstum zu verzeichnen hatten, gehören sie – neben dem Arbeitsrecht – immer noch zu den beliebtesten.
Trend zur Kapitalgesellschaft?
Die Statistik erfasst auch die nichtanwaltlichen Kammermitglieder – also die Berufsausübungsgesellschaften, die seit der BRAO-Reform 2022 eine eigene Zulassung brauchen. Im Zuge dieser Reform wurde auch das Gesellschaftsrecht für Anwaltskanzleien liberalisiert. Das zeigt sich nun – mit etwas Verzögerung – auch in der Statistik: Die neue Gesellschaftsform der GmbH & Co.KG erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Mit 61 Kanzleien im Vergleich zu 22 im Vorjahr ist ihre Zahl stark gestiegen.
Aber auch die Zahl der PartGmbB und der Rechtsanwalts-GmbH ist gestiegen – von zusammen 4.581 in 2024 auf nunmehr 4.901 Gesellschaften. Insgesamt ist die Zahl der zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften um 8,44% gestiegen.
Und: Auch die Zahl der ausländischen Anwältinnen und Anwälte, die in Deutschland zugelassen sind, ist gestiegen: von 1.288 auf 1.380 Berufsträger. Besonders stark stieg hierbei der Anteil derjenigen, die aus dem außereuropäischen Ausland kommen. Die detaillierten Statistiken sind auf der Website der BRAK abrufbar.