Reform der Fachanwaltschaften: DAV legt Vorschläge vor

Die Fachanwaltsordnung stammt aus dem Jahr 1999. Jetzt soll wieder einmal modernisiert werden. Das befindet zumindest der DAV und macht in einer Stellungnahme Vorschläge.

Das Konzept der Fachanwaltschaft sei seit langem eine Erfolgsgeschichte, befindet der DAV. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Fachanwaltstitel hätten durchschnittlich höhere Honorareinnahmen als Kolleginnen und Kollegen ohne diese Qualifikation. Durch Reformen möchte der DAV besonders mehr jungen Anwältinnen und Anwälten den Erwerb eines Fachanwaltstitels ermöglichen.

Besonderen Reformbedarf sieht der Anwaltsverein bei der Anpassung der Fallzahlen, die für den Erwerb eines Fachanwaltstitels erforderlich sind. Diese Anforderungen seien nun für die einzelnen Fachanwaltschaften kritisch zu hinterfragen und ggf. zu senken. Das gelte insbesondere im rechtsförmlichen Bereich, denn rechtsförmliche Verfahren seien derzeit überrepräsentiert. Es werde bereits an Vorschlägen für einzelne Fachanwaltschaften gearbeitet.

Ebenfalls reformbedürftig sei die Gewichtung von Fällen. Grundsätzlich sei ein Fall mit dem Faktor 1 zu bewerten. Die Bedeutung und Schwierigkeit einzelner Fälle könne zu einer höheren oder niedrigeren Gewichtung führen. Von der Möglichkeit der Aufwertung werde allerdings nicht hinreichend Gebrauch gemacht. Ganz überwiegend würden nur Abwertungen praktiziert. Daher fordert der DAV, dass bei einer Gewichtung niedriger als Faktor 1 eine nähere Begründung erfolgen sollte.

Fachgespräche als Ausgleich

Außerdem wünscht sich der DAV Fachgespräche als Ausgleichsmöglichkeit, wenn die Anzahl der erforderlichen Fälle nicht erreicht wird. Das Fachgespräch diene nach § 7 S. 1 FAO dem Nachweis der Erfahrungen und Kenntnisse. Nach geltender Rechtsprechung sei ein Fachgespräch zum Ausgleich von fehlenden Fällen nicht zulässig. Das möchte der DAV ändern: Bis zu 15% der für eine Zulassung erforderlichen Fälle sollen in Zukunft auf Antrag durch ein erfolgreiches Fachgespräch ersetzt werden können.

Weitere Vorschläge des DAV betreffen die Größe und den Zuschnitt der Fachanwaltschaften sowie die Leistungskontrollen bei Lehrgängen. Die Tendenz zu eng definierten Fachanwaltschaften müsse hinterfragt werden, erklärt der Verein. Bei hochspezialisierten Fachanwaltschaften bestehe das Risiko, dass die Anzahl der auftretenden praktischen Fälle zu niedrig sei, um einen Zugang angemessen zu ermöglichen. Außerdem werde es bei sehr eng definierten Fachanwaltschaften schwer, zeitnahe und regelmäßige Lehrgänge anzubieten, die auch ausreichend besucht werden.

Die Leistungskontrolle bei Lehrgängen findet durch Aufsichtsarbeiten in Präsenz statt. Daran will der DAV derzeit noch festhalten. Jedoch sei es möglich, dass der Ablauf der Klausuren vor Ort, zum Beispiel durch den Einsatz der digitalen Klausur, modernisiert werden könne.

Redaktion beck-aktuell, kw, 24. Juli 2025.

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