AfD beansprucht Vorsitz im Rechtsausschuss: Werden die Fraktionen mauern?

In den Ausschüssen findet inhaltliche gesetzgeberische Arbeit statt. Als zweitstärkste Kraft kann die AfD für sechs von ihnen den Vorsitzenden vorschlagen – auch für den Rechtsausschuss. Dass der dann auch gewählt wird, scheint aber unwahrscheinlich.

Der Bundestag hat 24 Ausschüsse eingesetzt. Das Recht, Kandidatinnen und Kandidaten für den begehrten Vorsitz zu benennen, bestimmt sich nach der Fraktionsstärke – die Union bestimmt acht Vorsitzende, die AfD sechs, die SPD fünf, die Grünen drei und die Linke bekommt zwei Ausschussvorsitze. Laut Medienberichten hat die AfD am Donnerstag in einer vertraulichen Sitzung den Rechtsausschuss gezogen. Außerdem beansprucht die Partei den Haushaltsausschuss sowie Finanzen, Inneres, Arbeit und Soziales und Petitionen. Die Ausschüsse sollen in der kommenden Woche bei ihrer konstituierenden Sitzung den Vorsitz bestimmen.

Dass die –  vom Verfassungsschutz kürzlich als gesichert rechtsextremistisch eingestufte – AfD einen Kandidaten benennt, heißt aber noch nicht, dass dieser auch gewählt wird. In den restlichen Fraktionen regt sich Widerstand. Dass SPD, Grüne und Linke einem AfD-Mitglied ihre Stimme nicht geben werden, gilt nach beck-aktuell-Informationen als nahezu sicher. Obwohl CDU-Parteichef Jens Spahn zuletzt vorgeschlagen hatte, die AfD wie jede andere Oppositionspartei zu behandeln, könnte auch seine Partei bei der Wahl mauern. Das sieht auch die AfD kommen. "Sie werden es wieder verhindern", soll der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner laut welt gegenüber den Fraktionen gesagt haben. "Sie werden sich rechtswidrig Ausschussvorsitze unter den Nagel reißen."

DAV: Keine Verfassungsfeinde an der Spitze des Rechtsausschusses

Am Freitag hat sich zudem der Deutsche Anwaltverein (DAV) zu den anstehenden Wahlen geäußert. Er warnt vor einem Szenario, in dem eine als gesichert rechtsextremistische Partei die gesetzgeberische Arbeit überwacht. "Wer im Bundestag konsequent durch menschen- und demokratiefeindliche Propaganda auffällt, disqualifiziert sich von wichtigen Ämtern ­– und kann erst recht nicht die politische Deutungshoheit über Recht und Gesetz für sich beanspruchen", sagte DAV-Geschäftsführerin Sylvia Ruge.

Dies gelte erst recht aufgrund der laufenden Rechtsstreitigkeiten um die Frage der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch. "Schon die Vergangenheit hat gezeigt, dass die AfD nicht in der Lage ist, dieses Amt mit der gebotenen Neutralität auszuüben. Wir warnen mit Nachdruck davor, deren Vertreter:innen den Vorsitz über Ausschüsse zu überlassen, die Recht und Verfassung prägen sollen", so Ruge.

Zuletzt keine Mehrheit für AfD-Kandidaten

Schon in den vergangenen Legislaturperioden hatte die AfD versucht, Kandidaten auf die Vorsitz-Posten zu setzen. 2017 hatte der AfD-Mann Stephan Brandner den Rechtsausschuss übernommen, war dann aber – bisher einmalig in der Geschichte – 2019 abgewählt worden, nachdem er wiederholt mit entgleisenden Äußerungen aufgefallen war.

Zu Beginn der vergangenen Legislatur hatten sich die Fraktionen dann darauf verlegt, die AfD-Kandidaten für drei Ausschüsse schlicht nicht zu wählen. Statt, wie bis dato üblich, im Konsens-Verfahren den vorgeschlagenen Kandidaten abzunicken, hatten sie die Zustimmung verweigert. Organklagen der Fraktion dagegen waren vor dem BVerfG gescheitert, das Gericht hatte keine Verletzung des Willkürverbots gesehen. 

Redaktion beck-aktuell, dd, 16. Mai 2025.

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