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Nordrhein-Westfalen führt Roben für Rechtspfleger ein

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten in Nordrhein-Westfalen können als Amtskleidung in Zukunft eine Robe tragen. Dass solle ihre Bedeutung als "Rückgrat der Justiz" sichtbar machen, so der Justizminister des Landes, Benjamin Limbach.

Rechtspfleger im Saarland können ab April in Robe verhandeln

Rechtspfleger im Saarland können ab dem 01.04.2022 in Robe verhandeln. Das Justizministerium des Saarlandes hat hierzu die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, wie es selbst mitteilt. Die Nutzung einer Robe ist freiwillig und obliegt der Entscheidung des sitzungsleitenden Rechtspflegers.