Nordrhein-Westfalen führt Roben für Rechtspfleger ein

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten in Nordrhein-Westfalen können als Amtskleidung in Zukunft eine Robe tragen. Dass solle ihre Bedeutung als "Rückgrat der Justiz" sichtbar machen, so der Justizminister des Landes, Benjamin Limbach.

"Das Tragen einer Robe ist ein Symbol für die Objektivität und Unparteilichkeit der Amtsführung", sagte der Grünen-Politiker. Das Tragen der Robe wird Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen in Nordrhein-Westfalen zum 1. März 2025 bei allen Amtshandlungen ermöglicht, "bei denen es mit Rücksicht auf das Ansehen der Rechtspflege angemessen ist", teilte das Justizministerium mit. Durch die Robe solle die Bedeutung des den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern verliehenen öffentlichen Amtes und ihre Position als Vertreterinnen und Vertreter der Justiz klar erkennbar und hervorgehoben werden.

Auch im Saarland können Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen eine Robe tragen, und zwar bereits seit April 2022.

Redaktion beck-aktuell, bw, 24. Februar 2025.

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