"Das Tragen einer Robe ist ein Symbol für die Objektivität und Unparteilichkeit der Amtsführung", sagte der Grünen-Politiker. Das Tragen der Robe wird Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen in Nordrhein-Westfalen zum 1. März 2025 bei allen Amtshandlungen ermöglicht, "bei denen es mit Rücksicht auf das Ansehen der Rechtspflege angemessen ist", teilte das Justizministerium mit. Durch die Robe solle die Bedeutung des den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern verliehenen öffentlichen Amtes und ihre Position als Vertreterinnen und Vertreter der Justiz klar erkennbar und hervorgehoben werden.