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  • Schweizer Erbrechtsreformen nehmen Unternehmensnachfolgen in den Blick

    Prof. Dr. Marco Staake
    Die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen wird in der Praxis häufig durch das Pflichtteilsrecht erschwert. Für das deutsche Erbrecht sind der Kreis der Pflichtteilsberechtigten, die Höhe der Pflichtteilsquoten und die Ausgestaltung des Pflichtteilsanspruchs in den §§ 2303 ff. BGB geregelt. Der Pflichtteilsanspruch ist dabei stets nur auf Geld gerichtet, eine Beteiligung am Nachlass als Erbe ist damit nicht verbunden. Aus diesem Grund kann durch letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) gesteuert werden, wer in eine Gesellschafterstellung des Erblassers einrücken und die Unternehmensnachfolge antreten soll.
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  • Family Investor Relations – Gebot der Stunde in unsicheren Zeiten

    Dr. Christian Bochmann
    Eine wesentliche Energiequelle der Bindungskräfte zwischen Familie und Unternehmen sind Informationen. Denn nur mit hinreichendem Wissen um die Bedürfnisse des Unternehmens und seine Herausforderungen kann die Inhaberfamilie ihre Rolle als Identitätsstifter, Richtungsweiser und Entscheider in Angelegenheiten von herausragender Bedeutung wie etwa der Besetzung des Managements ausfüllen. Informationen dienen dem Abbau von Unsicherheit in Entscheidungssituationen und ermöglichen damit bessere – da informierte – Entscheidungen und zeigen mitunter überhaupt erst Entscheidungsnotwendigkeiten auf. Unsicherheit aber bietet die Gegenwart im Überfluss; das Akronym VUCA (volatility, uncertainty, complexity, ambiguity) werden auch Skeptiker nicht (mehr) als Modebegriff abtun. Es lohnt sich daher ein Blick auf die Rolle des Rechts der Familienunternehmen in diesem Zusammenhang.
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  • Der Familienunternehmen-Test

    Prof. Dr. Marco Staake
    Gesetzesänderungen im Unternehmens- und Steuerrecht gehen häufig mit der Schaffung neuer Pflichten einher, die Familienunternehmen in besonderem Maße treffen. Dabei liefern Familienunternehmen – trotz ihrer enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung – regelmäßig nicht den Anlass für das Tätigwerden des Gesetzgebers. Ihre Betroffenheit von Neuregelungen ist oft nur ein Kollateralschaden bei der legislativen Bekämpfung von Missständen. Die spezifischen Aspekte von Familienunternehmen und daraus resultierend auch die besonderen Auswirkungen von gesetzlichen Neuerungen werden vom Gesetzgeber bislang kaum beachtet. Bisweilen finden Familienunternehmen und ihre Interessenvertreter zwar noch in laufenden Gesetzgebungsverfahren Gehör, jüngst etwa mit der Kritik am Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes. Doch häufig kommt die Kritik zu spät oder sie geht im vielstimmigen Chor der Kritiker und Befürworter geplanter Maßnahmen unter. Wünschenswert ist es daher, dass der Gesetzgeber die Auswirkungen geplanter Gesetzesänderungen auf Familienunternehmen frühzeitig in den Blick nimmt.
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  • Intra- und Interdisziplinarität des „Rechts der Familienunternehmen“

    Prof. Dr. Marco Staake
    Der Titel dieser Zeitschrift ist Programm: In der RFamU dreht sich alles um das „Recht der Familienunternehmen“. Was aber hat es mit dieser Bezeichnung auf sich? Handelt es sich um ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet, um ein Sonderrecht für Familienunternehmen? Geht es bei der RFamU also auch darum, einen Beitrag zur Etablierung eines solchen Sonderrechts zu leisten?
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  • Auslegung des Gesellschaftsvertrags bei Familienunternehmen

    Prof. Dr. Dr. h. c. Susanne Kalss
    Weder gibt es ein Gesetz für Familiengesellschaften noch ein spezifisches Familienunternehmensrecht. Dies ist auch richtig, sind doch Familienunternehmen nur besondere Typen von Gesellschaften. Eine Eigenheit der rechtlichen Grundlagen von Familienunternehmen liegt darin, dass sie auf den langfristigen Erhalt des Unternehmens in der Hand der Familie ausgerichtet sind, damit die Mitglieder der Familie möglichst lang aus dem Unternehmen ihre finanzielle Lebensgrundlage speisen und daher über eine Generation hinausgehend ihre unternehmerischen Ziele verfolgen können. Damit geht die Bindung des Vermögens einher, die sich in der Verhinderung der Veräußerbarkeit der Anteile an Außenstehende ebenso manifestiert, wie in einer abgewogenen Ausschüttung des Gewinns.
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  • No business as usual – Die neue Normalität für Familienunternehmen

    Dr. Mansur Pour Rafsendjani
    Ich erinnere mich heute noch sehr gut an ein Gespräch mit meinem leider verstorbenen Senior Partner Rudolf Nörr im Jahr 2009. Ich war seinerzeit Leiter des von unserer Sozietät bis ins Jahr 2013 betriebenen Büros in Kiew und Rudolf Nörr fragte mich, ob ich eine Spaltung in der Ukraine für möglich halte. Ich verneinte dies und wies auf die Schweiz hin, wo Menschen nebeneinander leben, obwohl sie drei verschiedene Sprachen sprechen. Unter normalen Umständen sollte es nicht zur Trennung zwischen den Ukrainern im Westen und den russischsprachigen Ukrainern im Osten kommen. Der am 24.2.2022 von Putin und seiner Clique begonnene Angriffskrieg auf die Ukraine könnte nun tatsächlich zu dem damals von Rudolf Nörr befürchteten Szenario führen.
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  • Wandel familiärer Leitbilder und Rollenverständnisse in Familienunternehmen

    Prof. Dr. Marco Staake
    Das Recht der Familienunternehmen ist eine komplexe Materie. Es umfasst verschiedene Teilrechtsgebiete, deren teleologische Ausrichtung und Systematik nicht vollständig aufeinander abgestimmt sind. Dieses Spannungsfeld ist zuvörderst rechtlicher Natur. Normkonflikte sind unter Einsatz des rechtsmethodischen Handwerkszeugs rechtsdogmatisch zu lösen. Hinzutritt aber ein weiteres Spannungsfeld, das außerrechtliche Fragen aufwirft, die folglich auch nicht durch eine strikt juristische Herangehensweise beantwortet werden können.
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  • Familienunternehmen im Fokus

    Arnd Becker, Christian Bochmann, Michael Bonefeld, Tobias Hueck, Philipp Maume, Marco Staake und Katharina Uffmann
    Familienunternehmen werden häufig als das Rückgrat unserer Wirtschaft bezeichnet – und das aus gutem Grund: Studien zufolge werden neun von zehn der deutschen Unternehmen durch ihre Inhaber geführt oder durch Familien zumindest kontrolliert. Auf diese Unternehmen entfallen mehr als die Hälfte aller steuerbaren Umsätze und aller Beschäftigten. Volkswirtschaftlich betrachtet sind Familienunternehmen damit der dominierende Unternehmenstypus Deutschland. Allerdings: „Das“ Familienunternehmen gibt es nicht – „one size doesn’t fit it all“. Familienunternehmen begegnen uns in unterschiedlichen Rechtsformen und Organisationsstrukturen, als kleine Betriebe oder Dienstleister, in denen die Inhaber nicht nur die Geschäfte führen, sondern auch selbst mit Hand anlegen, als „hidden champions“ des Mittelstandes und als große, international operierende Konzerne.
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