RFamU – Recht der Familienunternehmen
Familienunternehmen bilden die größte Gruppe von Unternehmen in der Bundesrepublik und gelten als das das „Rückgrat der deutschen Wirtschaft“. Es fehlen allgemeine rechtliche Grundsätze zur Berücksichtigung der Besonderheiten und Andersartigkeit der Familienunternehmen gegenüber gewöhnlichen Unternehmen. Zudem treffen mit „Unternehmen“ und „Familie“ zwei Systeme aufeinander, die häufig von gegenläufigen Interessenlagen geprägt sind – und für die das Recht verschiedene Normsysteme bereithält, die nur eingeschränkt aufeinander abgestimmt sind.
Das Recht der Familienunternehmen ist daher eine vielschichtige Schnittstellenmaterie.
Die RFamU bietet ein Forum, um allgemeine Systemfragen, spezifische Einzelprobleme und aktuelle Entwicklungen im Recht der Familienunternehmen zu erörtern sowie der rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Praxis über Probleme und Lösungsansätze zu informieren sowie Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Den Schwerpunkt bilden dabei klassischen Themenbereiche des Rechts der Familienunternehmen: Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht. Aber auch andere Teilrechtsgebiete wie das Stiftungsrecht, das Kapitalmarktrecht, das Vermögensverwaltungsrecht und die außer-rechtlichen Aspekte der Familienunternehmen finden Berücksichtigung.
Die Rubriken:
Unter „Aufsätze“ werden sowohl grundlegende Systemfragen wie auch aktuelle Einzelprobleme des für Familienunternehmen relevanten Rechts behandelt. Das geschieht rechtsdogmatisch analysierend oder rechtspolitisch fordernd, immer mit dem Blick auf die Besonderheiten von Familienunternehmen.
Die Beiträge in der Rubrik „Gestaltung“ geben praktische Hilfestellungen in Form von spezifischen Formulierungsvorschlägen und Gestaltungsempfehlungen für Familienunternehmen und Unternehmerfamilien, die umfassend erläutert werden.
In der Rubrik „Forum“ ist Raum für prägnante Stellungnahmen zu grundlegenden oder aktuellen Themen, für Werkstattberichte und Interviews. Das „Forum“ bietet Gelegenheit, rechtspolitische Entwicklungen aufzuzeigen, anzutreiben oder zu kritisieren. Hier kommen auch Unternehmer zu Wort, um von den Erfahrungen und Bedürfnissen ihrer Praxis zu berichten sowie Gedankenanstöße zu liefern
In der Rubrik „Rezensionen“ werden Publikationen, Veranstaltungen oder sonstige einschlägige Ereignisse besprochen.
Unter „Rechtsprechung“ werden aktuelle Entscheidungen aus verschiedenen Rechtsgebieten vorgestellt und ihre Bedeutung für Familienunternehmen in Anmerkungen verdeutlicht.