CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NZA Jahrestagung 2023

23. NZA-Jahrestagung am 24./25. Oktober 2024 in Frankfurt a. M.

Arbeitsrecht zwischen (Über-) Regulierung und Aufbruch

 

Die NZA-Jahrestagung bietet die wichtigsten Updates zu den Klassikern: Urlaubsrecht, Arbeitnehmerbegriff, mobile Arbeit und Vergütung. Hinzu kommen neue Einblicke in den rechtlichen und praktischen Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie ein umfassender Überblick über Betriebsänderungen. Im Fokus stehen zudem aktuelle Herausforderungen wie Lieferketten-Compliance, Künstliche Intelligenz und Cybercrime. Ob vor Ort oder via Live-Stream bietet die Tagung die ideale Gelegenheit, sich mit Experten aus Rechtsprechung, Wissenschaft, Unternehmen und Anwaltschaft zu vernetzen und auszutauschen.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

 

NZADirekt

NZADirekt: Die Datenbank zum NZA-Abonnement in beck-online - Jetzt im Homeoffice kostenlos freischalten!

 

Mit der Online-Freischaltung für einen Nutzer profitieren Sie sofort + gratis von allen tagesaktuellen Inhalten:

• Online-Archiv der NZA seit 1984,
• Aufsätze und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der NJOZ - Neue Juristische Online-Zeitschrift,
• die in der NZA häufig zitierten Normen.

Unter www.freischaltung.beck.de geben Sie Ihre persönliche Freischaltnummer (Aufdruck auf NZA Heft 2/2020) ein und klicken auf »weiter«.

Sie finden Ihre Freischaltnummer nicht mehr? E-Mail: beck-online  (Bitte unter Angabe von Vor- und Nachname sowie der Abonummer auf dem NZA-Adressaufkleber).

Noch kein NZA-Abonnent? Testen Sie jetzt das NZA-Abo kostenlos!

 

NZA-Newsletter

NZA-Newsletter: Das aktuelle Heft im Überblick per E-Mail

 

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NZA-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich zum Erscheinungstermin über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

 


NZA Nachrichten und Podcast

Die NZA-Nachrichten können Sie bequem als RSS-Feed abonnieren und so auf Ihr Mobiltelefon laden oder in einem Feed-Reader lesen (z. B. dem Google Reader). So erhalten Sie stets einen aktuellen Überblick darüber, was es in Gesetzgebung und Rechtsprechung Neues gibt. Schneller kann Recht nicht sein! Die Nachrichten finden Sie auf dieser Seite oder durch Klick auf das RSS-Symbol.

Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.

NZA Nachrichten

Geld für Ungarn: EU-Parlamentsausschuss ebnet Weg für Klage gegen Kommission

Redaktion beck-aktuell
Trotz hef­ti­ger Kri­tik wegen Ver­stö­ßen Un­garns gegen rechts­staat­li­che Prin­zi­pi­en gab die EU-Kom­mis­si­on im De­zem­ber För­der­geld für das Land frei - sehr zum Ärger des EU-Par­la­ments, das mit ju­ris­ti­schen Kon­se­quen­zen droh­te. Des­sen Rechts­aus­schuss hat nun den Weg für eine Klage gegen die Kom­mis­si­on ge­eb­net.

Nach der klaren Entscheidung des Ausschusses ist es nach Angaben aus Parlamentskreisen nun sicher, dass Parlamentspräsidentin Roberta Metsola den juristischen Dienst des Parlaments damit beauftragen wird, die Klage einzureichen. Nach derzeitigen Plänen wird sie zuvor aber noch am Donnerstag die Konferenz der Präsidenten über die Empfehlung des Rechtsausschusses informieren. In dieser sitzen neben Metsola unter anderem die Vorsitzenden der Fraktionen. Die Konferenz ist für die Beziehungen zu den anderen Organen der EU zuständig.

Hintergrund der Klage-Pläne ist die Entscheidung der EU-Kommission, trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn rund zehn Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Fördermitteln für das Land freizugeben. Die Brüsseler Behörde hatte den Schritt Ende vergangenen Jahres vor einem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs damit begründet, dass Budapest die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt habe. Die EU hatte die Mittel blockiert aufgrund von Bedenken, dass unter dem mit autoritären Methoden regierenden Ministerpräsidenten Viktor Orban zu wenig gegen Korruption und für die Wahrung des Rechtsstaats in Ungarn getan wird.

Europaabgeordnete kritisierten die Freigabe des Geldes damals parteiübergreifend und warfen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor, sich von Ungarn erpressen zu lassen. Orban hatte zuvor angekündigt, den Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und ein milliardenschweres Hilfspaket der EU für das von Russland angegriffene Land zu blockieren. Auf den Start der Beitrittsverhandlungen konnte sich schließlich beim Gipfeltreffen im Dezember verständigt werden. Das Hilfspaket wurde bei einem Sondergipfel Anfang Februar beschlossen.

"Rechtsstaatlichkeit darf in der EU nicht zum Verkauf stehen"

Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund warf der Kommission einen "Kuhhandel" vor. EU-Geld zur Vermeidung eines Vetos dürfe es in der EU nicht geben. "Deswegen klagen wir vor dem EuGH", sagte er der dpa am Montagabend. EU-Geld dürfe es nur dann geben, wenn der Rechtsstaat funktioniere. Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi nannte die Klage vor dem Gerichtshof einen wichtigen Schritt, "um die Kommission beim Umgang mit innereuropäischen Autokratien zur Verantwortung zu ziehen". Die Rechtsstaatlichkeit dürfe in der EU nicht zum Verkauf stehen, sagte er der dpa kurz nach der Abstimmung.

Die EU-Kommission wirft Ungarn seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu missachten. Die Behörde leitete etliche Vertragsverletzungsverfahren ein  - jüngst wegen des von Ungarn im Dezember verabschiedeten Souveränitätsschutzgesetzes - und verklagte Ungarn mehrfach vor dem EuGH, etwa wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik. Der EuGH kippte in verschiedenen Urteilen wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems.

Im Januar kündigte das Parlament an, dass der Rechtsausschuss und der juristische Dienst eine mögliche Klage wegen der umstrittenen Freigabe prüfen sollten. Falls sich Hinweise auf Verstöße gegen EU-Recht finden, soll der Fall vor den EuGH gebracht werden. Der Entscheidung des Parlamentsausschusses ging ein Rechtsgutachten zu den Chancen einer möglichen Klage voraus. Dieses war zunächst zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Das Gutachten liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die EU-Parlamentarier stimmten jetzt am Montagabend mit großer Mehrheit für die Klage, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Demnach gab es bei 16 Stimmen für eine Klage nur eine dagegen. Enthaltungen gab es nicht.

 

 

Aus der Datenbank beck-online 

Vincze, Rechtsstaat erkauft? Halbherzige Justizreform in Ungarn, DRiZ 2023, 250

Anzeigen:

NZA Banner
ArbeitsR PLUS Banner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü