Mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz wurde ein neues "Amt für Souveränitätsschutz" eingerichtet, das eventuelle Bedrohungen Ungarns aus dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde damit auf Vereine und andere Organisationen ausgeweitet. Verantwortlichen dieser Organisationen, die versuchen, Finanzquellen aus dem Ausland zu verschleiern, drohen zudem drei Jahre Freiheitsentzug.
Die EU-Kommission hat Ungarn um Stellungnahme gebeten. Das Land muss nun innerhalb von zwei Monaten auf die Vorwürfe reagieren. Kann das Land sie nicht entkräften, kann die EU-Kommission vor dem EuGH gegen Ungarn klagen. Im Fall einer Verurteilung würde dem Land dann bei einem weiteren Festhalten an dem Gesetz eine Geldstrafe drohen.
Ungarn werde dennoch an diesem Gesetz festhalten, schrieb daraufhin der für internationale Kommunikation zuständige Staatssekretär der ungarischen Regierung, Zoltan Kovacs in sozialen Medien. "Brüssel und die Dollar-Linke greifen das Souveränitätsschutzgesetz eben deshalb an, weil es sein Ziel ist, die Einflussnahme aus dem Ausland über die von Soros rollenden Dollars zu verhindern", schrieb Kovacs bei Facebook. 98% der Ungarn hätten diesem Vorhaben bei einer "nationalen Konsultation" zugestimmt. Die "Konsultation", auf die sich Kovacs bezog, ist keine professionelle Umfrage, sondern eine der vielen Fragebogenaktionen der Regierung, bei der in der Regel Regierungsanhänger die Regierungspolitik gutheißen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die für die Einhaltung von EU-Recht zuständige EU-Kommission gegen das Land wegen Bedenken am Zustand des Rechtsstaats ein Verfahren einleitet. Im Dezember hatte sie allerdings auch zehn Milliarden Euro an eingefrorenen Geldern für Ungarn freigegeben mit der Begründung, dass der ungarische Regierungschef Viktor Orban die dafür nötigen Reformen umgesetzt habe.