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IASB- und ISSB-Arbeitsprogramm

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 10, Oktober 2024, S. 422

Gegenüber dem in IRZ 9/2024 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2024, 369) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen der Boards nur wenige zeitliche Verschiebungen und Präzisierungen bei den laufenden IFRS-Projekten in den Projektkategorien „Standardsetzung“ (sieben Projekte), „Standardpflege“ (sechs Projekte), „Forschung“ (drei Projekte), „Taxonomie“ (drei Projekte) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; drei Projekte) ergeben.

In der Kategorie „Nachhaltigkeit“ (Sustainability) werden unverändert zwei ISSB-Forschungsprojekte und ein Standardsetzungsprojekt geführt (Stand: 23. September 2024).

Die wesentlichen materiellen Änderungen resultieren dabei aus der Veröffentlichung des Standardergänzungsentwurfs zu IAS 28 IASB/ED/2024/7 „Bilanzierung nach der Equity-Methode – IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (überarbeitet 202x)“ durch den IASB. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist im Januar 2025 ist eine Auswertung der Rückmeldungen im ersten Halbjahr 2025 geplant.

Bei den Projekten zur Standardpflege wird im aktuellen Projektplan nunmehr die Veröffentlichung endgültiger Ergänzungen zu IFRS 9 und IFRS 7 im Hinblick auf Energielieferverträge (power purchase agreements, PPA) für das letzte Quartal 2024 angekündigt.

Zwei Agenda-Projekte des IFRS IC wurden neu in den Arbeitsplan aufgenommen. Sie befassen sich mit Garantien für Verpflichtungen anderer Unternehmen einerseits und mit der Erfassung von Erlösen aus Studiengebühren andererseits. Zu beiden Projekten wurde eine vorläufige Agendaentscheidung veröffentlicht, die jeweils bis zum 18. November 2024 kommentiert werden kann.

Schließlich wurde im Bereich der Taxonomie-Projekte ein Entwurfsdokument veröffentlicht. Es adressiert die Änderungen durch die Veröffentlichung von IFRS 19, die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 sowie die jährlichen Verbesserungen des IASB. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist soll die Auswertung der Rückmeldungen bis zum Jahresende erfolgen.

Die aktuelle Version des Arbeitsplans (die sich jedoch gegenüber dem vorstehend beschriebenen Stand aufgrund der laufenden Aktualisierung bereits wieder geändert haben kann) ist auf der Website der IFRS-Stiftung (ifrs.org) tagesaktuell abrufbar.

 

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