vzbv: Vorfälligkeitsentschädigung bleibt "Lizenz zur Abzocke"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass das Bundesjustizministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesfinanzministerium in dem am 05.11.2018 vorgestellten Bericht ihrer Arbeitsgruppe Vorfälligkeitsentschädigung keine Handlungsempfehlungen entwickelt haben. Eine Neuregelung bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sei überfällig, betonte der vzbv in einer Mitteilung vom 07.11.2018. "Die Kreditwirtschaft nutzt die Vorfälligkeitsentschädigung als Lizenz zur Abzocke. Damit muss endlich Schluss sein", sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Verstoß gegen EU-Recht

Wenn Verbraucher ihre Immobilie vorzeitig verkaufen müssen, dürfen sie ihren Kredit früher zurückzuzahlen. Nach den Regelungen der neuen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie dürfen Banken und Sparkassen dabei nicht mehr abrechnen, als tatsächlich an Kosten aus der vorzeitigen Rückzahlung anfällt. "Verbraucher zahlen vorzeitig zurück, weil sie umziehen müssen. Sie dürfen dafür keinesfalls finanziell bestraft werden. Das verbietet wortwörtlich auch die Richtlinie", so Mohn.

vzbv fordert Neuregelung

Der Vorfälligkeitsbericht der Bundesregierung belege jedoch nun, dass es momentan weder ein transparentes noch ein zweifelsfrei zulässiges Abrechnungsverfahren zur Vorfälligkeitsentschädigung gebe, moniert der vzbv. Zahlreiche offene Streitfragen in Bezug auf die bisherige Praxis der Kreditwirtschaft seien im Bericht durch die beteiligten Experten zwar identifiziert worden. Im Bericht sei auch ein neues Berechnungsverfahren enthalten, das dafür sorgen würde, dass Verbraucher keine überhöhten Abrechnungen mehr erhalten. Das Verbraucherschutzministerium greife dies aber nicht auf. "Die Vorgaben des neuen EU-Rechts werden bis heute nicht erreicht. Das ist unhaltbar, schädigt Verbraucher und begünstigt die Interessen von Banken und Sparkassen", sagte Mohn. "Es ist inakzeptabel, dass das BMJV und das beteiligte BMF nur den Status Quo feststellen." Eine Reform der Vorfälligkeitsentschädigung und ein konkreter Gesetzesvorschlag seien dringend erforderlich.

Redaktion beck-aktuell, 7. November 2018.