Der Bundesrat will den Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen vor heimlich aufgenommenen und sexuell motivierten Fotos und Videos verbessern. In einer Entschließung vom heutigen Tag fordern die Länder die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Lücken in der Strafbarkeit solcher Taten schließt. Damit sollen auch der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild gestärkt werden.
Es geht um Aufnahmen, die Personen in sexualisierten Kontexten zeigen. Beispiele sind heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit oder Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie einer Sauna. Die Entschließung geht auf einen Antrag Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens zurück.
Rhein: "Gewalt kommt oft heimlich daher"
Gewalt gegen Frauen komme nicht nur in Gestalt von roher Gewalt daher, in Form von Belästigungen, Drohungen, Schlägen oder Tritten, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). "Gewalt kommt oft heimlich daher, sie kommt auf leisen Sohlen daher. Und das ist natürlich ganz besonders perfide." Die Technik dazu passe heute in jede Tasche. "Sie läuft lautlos, sie zoomt scharf, und das senkt die Hemmschwelle."
Betroffen von solchen Aufnahmen seien vor allem Frauen und Mädchen, sagte Rhein. "Wer das tut, der greift ganz bewusst die Würde der Opfer an. Und der verletzt Frauen auf seelische Art. Auch das ganz bewusst. Und deshalb dürfen die Täter nicht straffrei bleiben, nur weil das Strafrecht Lücken in dieser Frage lässt."
Mehr strafrechtlichen Schutz gegen voyeuristische Aufnahmen hatte 2025 bereits die Kölnerin Yanni Gentsch gefordert, nachdem ein Mann ihren Po beim Joggen gefilmt hatte. Sie hatte eine Petition gestartet, die über 120.000 Unterstützer fand.


