In Regensburg wollten Abtreibungsgegner vor einem Ärztezentrum demonstrieren, in etwa 30 bis 40 Metern Entfernung vom Eingang. Die Stadt machte ihnen im Juli zur Auflage, dass die Kundgebungen mindestens 100 Meter entfernt vom Ärztezentrum stattfinden müssten. Denn sonst seien "Gehsteigbelästigungen" zu befürchten. Durch die Kundgebungen werde erheblicher Druck auf Schwangere ausgeübt, die sich im Ärztezentrum zu einer Abtreibung beraten lassen wollten.
2024 wurde das Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert, um Schwangere, die eine Beratung zu einer Abtreibung aufsuchen wollen, vor Gehsteigbelästigungen zu schützen. So verbietet § 8 Abs. 2 Nr. 3 SchKG in einem Bereich von 100 Metern um den Eingang einer Beratungsstelle Schwangere zu bedrängen, einzuschüchtern oder erheblich unter Druck zu setzen, um sie in ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu beeinflussen.
Die Abtreibungsgegner zogen gegen die Auflage vor Gericht. Das VG Regensburg gab ihrem Eilantrag statt, der VGH München bestätigte die Entscheidung nun (Beschluss vom 23.09.2025 - 10 C 25.1591, 10 CS 25.1672). Das VG hatte angenommen, die Voraussetzungen einer unzulässigen Belästigung von Schwangeren im Sinne des Schwangerschaftskonfliktgesetzes seien nicht gegeben. Zu Recht, so der VGH. Die Betroffenen würden zwar mit der Meinung der Demonstranten konfrontiert; es gebe aber um Praxen keine 100 Meter große Bannmeile, in der eine Meinungskundgabe per se untersagt sei.
Voraussetzung für eine Versammlungsbeschränkung sei ein unzulässiger Druck auf Schwangere. Es gebe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Schwangeren durch die Demonstranten derart bedrängt würden, dass der Weg zur Praxis zu einem "Spießrutenlauf" werde. Die Kundgebungen fänden in 30 bis 40 Metern Entfernung zum Eingang statt und zudem auf der anderen Seite einer breiten Straße. Nach Beobachtungen der Polizei sei etwa bei der Kundgebung im März 2025 lediglich leise gebetet und es seien keine Passanten angesprochen worden. Die Kundgebung sei am Haupteingang des Ärztezentrums kaum wahrnehmbar gewesen.


