VGH Mannheim: Rechtsextreme Fackel-Mahnwache in Pforzheim durfte stattfinden

In Pforzheim durfte am 23.02.2020, dem Gedenktag der Bombardierung der Stadt im Februar 1945, eine Fackel-Mahnwache von Rechtsextremen stattfinden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte eine Beschwerde der Stadt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, mit dem ihr Verbot der Mahnwache aufgehoben worden war, zurückgewiesen, wie er am 22.02.2020 mitteilte (Az.: 1 S 560/20).

Kommune: Veränderte Gefährdungslage nach Anschlag in Hanau

Eine Gruppe aus dem extrem rechten Spektrum nutzt den Gedenktag der Bombardierung Pforzheims (23.02) regelmäßig, um sich mit Fackeln zu versammeln. Die Stadt hatte die Versammlung am 21.02.2020 verboten. Nach dem mutmaßlich rassistischen Anschlag in Hanau sehe man eine veränderte Lage, teilte die Kommune mit. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe von einer sehr hohen Gefährdungslage und möglichen Nachahmungstätern gesprochen. "Vor dem Hintergrund dieser Gefährdungseinschätzung halte ich es für unvertretbar, dass sich am 23.02.2020 Rechtsextreme in unserer Stadt versammeln", hatte Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) mitgeteilt. Doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe hob am 22.02.2020 das Verbot auf.

VGH: Keine konkreten Gefahren für öffentliche Sicherheit gegeben

Der VGH wies die dagegen eingelegte Beschwerde zurück. Die Stadt habe keine konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit dargelegt. Auch sei nicht erkennbar, dass solche Gefahren von der angemeldeten Versammlung ausgingen. Das VG habe zudem eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung zutreffend verneint. Dafür seien laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besondere Begleitumstände nötig, die einschüchternd wirkten oder ein Klima der Gewaltdemonstration und potenzieller Gewaltbereitschaft erzeugten. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Hanau: Neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen

Ein 43 Jahre alter Deutscher hatte am 19.02.2020 in Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Der Sportschütze tötete auch seine 72 Jahre alte Mutter und dann sich selbst. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der Täter eine rassistische Gesinnung und war psychisch krank.

VGH Mannheim, Beschluss vom 22.02.2020 - 1 S 560/20

Redaktion beck-aktuell, 24. Februar 2020 (dpa).