Sperrverfügungen gegen Porno‑Plattformen gekippt

Das VG Neustadt hat Internet‑Sperren gegen mehrere Pornoplattformen aufgehoben. Nach Auffassung der Kammer verdrängt der DSA nationale Regeln des Jugendmedienschutzes, deutsche Behörden seien nicht zuständig.

Das VG Neustadt hat vier Klagen eines Access-Providers und einer Plattformbetreiberin gegen Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz stattgegeben (Urteile vom 13. Januar 2026 – 5 K 475/24.NW; 5 K 476/24.NW; 5 K 1203/24.NW; 5 K 1204/24.NW). Die Behörde hatte 2024 angeordnet, bestimmte Pornografie-Websites in Deutschland über DNS-Sperren unzugänglich zu machen, weil die in Zypern ansässige Betreiberin keine ausreichenden Altersverifikationssysteme bereitstellte. Maßnahmen gegen die Betreiberin und deren Host-Provider waren zuvor erfolglos geblieben, sodass die Behörde auf Access-Provider auswich.

Keine taugliche Ermächtigungsgrundlage

Die Kammer sah für die Sperrverfügungen keine tragfähige Rechtsgrundlage. Die einschlägigen Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)  seien aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts unanwendbar. Seit Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) im Februar 2024 gebe es unionsweit ein vollharmonisiertes Regelwerk zum Schutz Minderjähriger. Nationale Sondervorschriften dürften nicht mehr angewendet werden.

Zudem verstoße der Rückgriff auf den JMStV gegen das Herkunftslandprinzip: Digitale Dienste unterlägen grundsätzlich dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem sie ihren Sitz haben – hier Zypern. Abweichungen seien nur in engen Ausnahmefällen möglich, nicht jedoch durch abstrakt-generelle Gesetze wie den JMStV.

Auch ein Vorgehen unmittelbar auf Grundlage des DSA hielt das VG für ausgeschlossen. Primär zuständig seien die Behörden des Sitzstaates. Gegen eine der Plattformen – eingestuft als "Very-Large-Online-Plattform" – habe zudem die Europäische Kommission bereits eigene Verfahren eingeleitet. Damit sei eine ausschließliche Zuständigkeit der Kommission begründet. Das Gericht ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum OVG Rheinland-Pfalz zu.

VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 13.01.2026 - 5 K 475/24.NW; 5 K 476/24.NW; 5 K 1203/24.NW; 5 K 1204/24.NW

Redaktion beck-aktuell, js, 12. Februar 2026.

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