Was ist ein Rocker ohne seine Harley? Nichts, zumindest im Bandidos Motorcycle Club (BMC), einem der bekanntesten Rocker-Clubs der Welt. Das Eigentum an einem solchen Motorrad ist Mitgliedsvoraussetzung im Verein. Problematisch daran ist nur, dass die Bandidos und ihre Chapter, wie die regionalen Gruppierungen heißen, als Teil der "BMC Federation West Central" verboten sind. 2021 erging eine Verbotsverfügung des Innenministeriums gegen die Organisation mit der Begründung, dass ihre Vereinszwecke gegen Strafgesetze verstoßen. Zwei Jahre später bestätigte das BVerwG das Verbot.
Die Verbotsverfügung bestimmt auch die Beschlagnahme und Einziehung von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte sie dem Verein "BMC Federation West Central" oder einer seiner Teilorganisationen überlassen hat und so deren strafrechtswidrige Zwecke und Tätigkeiten vorsätzlich gefördert hat. Das gleiche gilt, wenn die Sachen zur Förderung dieser Zwecke und Tätigkeiten bestimmt sind.
Das spielte auch für das LKA Nordrhein-Westfalen eine große Rolle. Die Behörde stellte diverse Motorräder, Zulassungsbescheinigungen und Grundstücke in Bochum und Gelsenkirchen von Mitgliedern sicher. Zu Recht, wie das VG Gelsenkirchen nun entschied (Urteile vom 18.08.2025 - 14 K 4181/24, 14 K 3034/24 etc.). Die Eigentümer der Motorräder und Grundstücke hätten diese den Bandidos zur Verfügung gestellt, wissend, dass sie zur Förderung der verbotenen Zwecke des Vereins genutzt werden. Deshalb durften sie sichergestellt werden, entschied das VG.
An den Grundstücken waren außen und im Inneren der Vereinsheime Kennzeichen des verbotenen Vereins angebracht, die für das Gericht in einer Gesamtschau die Vereinsnutzung erkennbar belegten (etwa Schilder/Aufkleber: "Bandidosplace", "Wer hier klaut, stirbt", "members only"). Daran änderten für das Gericht auch die Vorträge der Mitglieder nichts. Diese führten zunächst an, sie hätten die Motorräder nicht für kriminelle Geschäfte verwendet und es gebe keine Straftaten, die den beiden Grundstücken zuzuordnen seien. Vielmehr seien die Grundstücke für Feierlichkeiten mit anderen Vereinen oder für Nachbarschaftsfeste verwendet worden.
Dies lasse die Förderung der Zwecke des verbotenen Vereins jedoch nicht entfallen, so das Gericht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Noch sind die Harley-Davidsons also nicht final verloren.