Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat heute die Rockergruppe "Bandidos MC Federation West Central" verboten. Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland liefen den Strafgesetzen zuwider, so das Ministerium. Das Vereinsvermögen werde beschlagnahmt und unterliege der Einziehung. Von dem Verein gehe eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus.
Ermittlungen belegten Fortexistenz trotz angeblicher Selbstauflösung
Wesensprägend für den Verein sei insbesondere dessen strafrechtswidrige Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Rockergruppierungen und anderen Organisationen. In der Vergangenheit sei es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und (versuchten) Tötungsdelikten gekommen. Der Gesamtverein sowie die 38 "Chapter" als Teilorganisationen der Rockergruppierung seien damit verboten und würden aufgelöst, teilt das Ministerium mit. Betroffen seien nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes (BKA) ungefähr 650 Rocker in Deutschland. Der Verein hatte sich kurz nach dem Verbot seines "Chapters" "BMC Hohenlimburg/Witten" nach Eigenangaben Mitte April 2021 aufgelöst. Ein Ermittlungsverfahren nach § 4 VereinsG habe aber ergeben, berichtet das Ministerium, dass der Verein trotz seiner erklärten Selbstauflösung weiterhin existent ist.
Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2021.
Aus der Datenbank beck-online
Wormit, Das Vereinsverbot – Maßstäbe und Grenzen, VR 2020, 224
Braun/Albrecht, Bekämpfung der Rockerkriminalität, NJOZ 2014, 1481
Albrecht, „BFFB – Bandidos Forever, Forever Bandidos“? – Zur vereinsrechtlichen Zulässigkeit des bundesweiten Verbots eines Outlaw Motorcycle Clubs, vr 2013, 8
Aus dem Nachrichtenarchiv
Verschärftes Kennzeichenverbot im Vereinsgesetz verfassungskonform, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.08.2020, becklink 2017181
BVerfG: Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote bleiben erfolglos, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.08.2019, becklink 2013812