Zaun um Görlitzer Park: Bezirk machtlos

Die Umzäunung des Görlitzer Parks rückt näher. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kann nichts tun gegen die Pläne des Berliner Senats, die auch eine nächtliche Schließung der Anlage beinhalten. Der von den Grünen geführte Bezirk habe kein Abwehrrecht, entschied das VG Berlin. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Mit dem Beschluss vom 10.07.2024 (Az.: VG 2 L 82/24) lehnte das Gericht einen Eilantrag des Bezirks als unzulässig ab. Der Bezirk habe weder eigene Rechte noch eine wehrfähige Rechtsposition, die verletzt sein könnten. Insbesondere könne er sich nicht auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG berufen. Nicht der Bezirk, sondern allein das Land Berlin sei "Gemeinde" im Sinne dieser Vorschrift. Es liege auch kein ausnahmsweise zulässiger "Innenrechtsstreit" vor. Bei den hier betroffenen Aufgaben des Grünanlagenrechts nehme der Bezirk Aufgaben als nachgeordneter Teil der hierarchisch gegliederten Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin wahr.

Kritiker befürchten Verlagerung des Drogenhandels

Mit Eingangstoren und der nächtlichen Schließung des Parks will der Senat Drogenkriminalität und Auseinandersetzungen eindämmen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte angekündigt, auch wenn der Bezirk bei seiner anderen Meinung bleibe, würden Eingangstore und Umzäunung gebaut. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wollte auf dem Weg über das Gericht diese Vorhaben verhindern und die Planungen stoppen. Das gelang nicht. Kritiker der Pläne sagen, der Drogenhandel werde damit nur noch weiter in die Straßen rings um den Park gedrängt. 

Zuständig für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell erstmal die Bezirke. Der Senat kann aber aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, muss dabei aber rechtliche Vorgaben beachten. Es muss um eine "Beeinträchtigung der dringenden Gesamtinteressen Berlins" gehen, wie es heißt. 

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte betont, diese Beeinträchtigung liege nicht vor. Und daher vom Gericht vorläufigen Rechtsschutz verlangt. Das Gericht stellte fest, der Bezirk habe nicht belegen können, dass die Pläne des Senats irreversible Folgen hätten.

Ausbau sollte eigentlich schon begonnen haben 

Der umstrittene Ausbau der Mauer um den Park sollte laut einer letzten Mitteilung des Senats eigentlich Ende Juni oder Anfang Juli beginnen. Bisher sind aber noch keine Baumaßnahmen sichtbar. Der etwa 220 Meter lange "Lückenschluss im Zaun" solle voraussichtlich bis Mitte Juli fertig sein, antwortete der Senat noch am 21. Juni auf eine Anfrage der Linken. Ein Planungsbüro habe den Auftrag erhalten. Der Bau der Eingangstore solle demnach erst Ende September beginnen. 

Allerdings wurden in den vergangenen Monaten vom Senat angekündigte Termine zum Baubeginn immer wieder verschoben. Daher geht niemand davon aus, dass der Park noch in diesem Jahr nachts geschlossen werden kann, wie es das ursprüngliche Ziel des Senats war. 

VG Berlin, Beschluss vom 10.07.2024 - VG 2 L 82/24

Redaktion beck-aktuell, bw, 11. Juli 2024 (ergänzt durch Material der dpa).